• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Antrag auf Fristverlängerung per Mail
Antworten

 
Antrag auf Fristverlängerung per Mail
Law123
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#1
06.10.2023, 10:46
Hallo zusammen,
Ist es rechtsgültig eine Fristverlängerung per Mail (signiert) zu bentragen? Heute würde die Frist ablaufen... Muss nach der Mail noch ein Brief verschickt werden? Fax haben wir nicht mehr.
Danke schonmal  Prayer
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#2
06.10.2023, 11:04
An ein Gericht? Als Anwalt?
Suchen
Zitieren
Law123
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#3
06.10.2023, 11:05
(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb:  An ein Gericht? Als Anwalt?


Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung
Suchen
Zitieren
JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 243
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#4
06.10.2023, 12:41
(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:  
(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb:  An ein Gericht? Als Anwalt?


Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung

Zahlungs/Leistungsfrist der Gegenseite? Ob sie sich darauf einlässt, steht ja der Gegenseite sowieso nach ihrem Belieben zu. Wie das Fristverlängerungsbegehren einer privatrechtlichen Gegenseite zugeht, sollte daher in den allermeisten Fällen völlig irrelevant sein.
Suchen
Zitieren
Spitzbube
Member
***
Beiträge: 68
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#5
06.10.2023, 12:49
(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:  
(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb:  An ein Gericht? Als Anwalt?


Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung


Sehe da bereits wenig Aussichten auf Erfolg, soweit die Frist angemessen lang war und man sich auch sonst nicht im Bereich des §242 BGB bewegt. 

Die Form sollte in der Konstellation grundsätzlich egal sein
Suchen
Zitieren
JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 243
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#6
06.10.2023, 12:52
(06.10.2023, 12:49)Spitzbube schrieb:  
(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:  
(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb:  An ein Gericht? Als Anwalt?


Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung


Sehe da bereits wenig Aussichten auf Erfolg, soweit die Frist angemessen lang war und man sich auch sonst nicht im Bereich des §242 BGB bewegt. 

Die Form sollte in der Konstellation grundsätzlich egal sein


Warum? Je nach Begründung des Fristverlängerungsbegehrens dürften die Aussichten gut oder schlecht sein. 

Kein (vernünftiger) Gläubiger/Anwalt wird sofort nach Fristverstreichung Klage erheben, wenn der Schuldner glaubhaft darlegt, dass er eine nachvollziehbare Fristverlängerung von nicht erheblicher Dauer benötigt. 

Im Grunde fehlen hier aber SV Informationen.
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#7
06.10.2023, 13:26
Das schreiben als pdf dokument, übern briefkopf vorher per email und sowohl email als post. Ist ordentlicher, aber an sich kannste auch einfach in die mail den "antrag" stellen
Suchen
Zitieren
Äfes
Member
***
Beiträge: 234
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#8
06.10.2023, 16:23
(06.10.2023, 13:26)GPAMember schrieb:  Das schreiben als pdf dokument, übern briefkopf vorher per email und sowohl email als post. Ist ordentlicher, aber an sich kannste auch einfach in die mail den "antrag" stellen



+1, würde es allerdings bei pdf per Mail belassen, Post braucht man mmn nicht
Suchen
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#9
06.10.2023, 17:17
(06.10.2023, 16:23)Äfes schrieb:  
(06.10.2023, 13:26)GPAMember schrieb:  Das schreiben als pdf dokument, übern briefkopf vorher per email und sowohl email als post. Ist ordentlicher, aber an sich kannste auch einfach in die mail den "antrag" stellen



+1, würde es allerdings bei pdf per Mail belassen, Post braucht man mmn nicht


Ich würde einfach anrufen und hinterher per Mail bestätigen lassen --> geht schneller.

Einer Form bedarf es bei einfachen zivilrechtlichen Sachen nicht, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Schriftform ersetzen möchte (und das Gesetz es zulässt) kann das Schriftstück mit elektronischer Signatur per beA verschicken.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus