25.09.2023, 14:39
Hi, wenn alle Ansprüche verjährt sind, kann ich dann nach dem ich in den Entscheidungsgründen einmal bei einem Anspruch die Verjährung durchgeprüft und bejaht habe bei den anderen Ansprüchen sagen dass der Anspruch verjährt ist und nach oben verweisen? Und es ist doch richtig dass ich direkt sage dass der Anspruch nicht besteht weil der verjährt ist also ich prüfe dann nicht die anspruchsbegründenden vss oder?
25.09.2023, 18:13
Wenn sich die Verjährung nach den gleichen Vorschriften richtet und der betreffende Lebenssachverhalt identisch ist, kann man wohl nach oben verweisen. Aber wenn sich an den einschlägigen Vorschriften und/oder an den maßgeblichen Tatsachen etwas ändert, würde ich das nicht machen, selbst wenn das Ergebnis das gleiche ist.
(Bsp.: Vertraglicher SE aus Kaufgewährleistung und deliktischer SE wg. Weiterfressermangel -> unterschiedliche Verjährungsregeln, daher nicht nach oben verweisen)
Wenn der Anspruch ohnehin verjährt ist, kann man sich die restliche Prüfung sparen. Dass der Anspruch nicht besteht, würde ich aber trotzdem nicht schreiben. Er besteht, ist aber (bei Erhebung der Einrede, § 214 Abs. 1 BGB) nicht durchsetzbar.
(Bsp.: Vertraglicher SE aus Kaufgewährleistung und deliktischer SE wg. Weiterfressermangel -> unterschiedliche Verjährungsregeln, daher nicht nach oben verweisen)
Wenn der Anspruch ohnehin verjährt ist, kann man sich die restliche Prüfung sparen. Dass der Anspruch nicht besteht, würde ich aber trotzdem nicht schreiben. Er besteht, ist aber (bei Erhebung der Einrede, § 214 Abs. 1 BGB) nicht durchsetzbar.
25.09.2023, 19:45
Vielen Dank!
25.09.2023, 23:08
Beispielsweise verjähren Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung für jede Pflichtverletzung gesondert - vom einen Anspruch hätte man vielleicht wissen müssen, vom anderen nicht. Also gut aufpassen beim Verweisen, ob es wirklich gleich läuft!
26.09.2023, 13:08
Wer Zeit für "zwar... (5 Seiten)... aber... (1 Seite)" hat ist nicht ausgelastet ;)
26.09.2023, 13:13
Ja, finde allein wegen der Prozessökonomie es auch besser nach oben zu verweisen sofern das passt!