10.10.2023, 15:17
Heyo, mal eine Frage zur Auslegung verschiedener Promotionsordnungen. Teilweise wird für die Zulassung zur Promotion verlangt, dass mindestens X (oft 2) Semester an der jeweiligen Fakultät studiert hat. Wisst ihr, ob diese Angabe das Promotionsstudium während der Anfergigung der Diss umfasst oder wird damit regelmäßig das Jurastudium gemeint? Letzteres würde externe Promotionen ja nicht unerheblich einschränken.