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  5. Neues KaufR
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Neues KaufR
Law123
Member
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Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#1
28.06.2023, 17:28
Hallo beisammen,
In meinen Kaiser-Unterlagen steht, dass das neue Kaufrecht bereits im Dezember 2022, Februar, März und April 2023 geprüft wurde. u.a steht da, dass das Herausarbeiten des neuen Mangelbegriffs umfassende Prüfungsleistungen gewesen sei. Ich habe jedoch im Dezember geschrieben und in NRW zumindest kam es nicht. Auch aus anderen Durchgängen habe ich das noch nie gehört. Kann mich jemand aufklären und sagen, wo, wann es bereits drangekommen sein soll?
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Gast022022
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2022
#2
01.07.2023, 23:26
Ich habe im März in Berlin geschrieben und bei uns lief es auch nicht.
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GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#3
03.07.2023, 11:40
Wahrscheinlich lief das neue KaufR in dergestalt , dass man eine Abgrenzung vornehmen musste (KaufR, §§ 475a, 475b, §§ 327 ff.). Das haben wahrscheinlich einige auch einfach gar nicht gesehen.


zB 12/22 gab der Sachverhalt her, dass der digitale Teil einer Heizung nicht funktionierte, so dass man über § 650 IV, II in die §§ 327 ff. kommen könnte (musste).
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Okt2022
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#4
03.07.2023, 12:05
Im Oktober 2022 ging es darum, ob ein Haus/Grundstück mangelhaft ist, weil es einen aggressiven, vorbestraften Nachbarn gibt (was der Verkäufer natürlich nicht offengelegt hatte). 
Ob man da wirklich den neuen Mangelbegriff auch darlegen musste, kann ich natürlich nicht sicher sagen, aber ich hab’s zumindest angerissen in meiner Erinnerung und die Klausur lief gut im Ergebnis.

Also das war ein Aufreißer, es ging dann natürlich auch noch um Aufklärungspflicht etc. Zumindest in meiner (zugegebenermaßen mittlerweile etwas lückenhaften) Erinnerung
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2023, 12:07 von Okt2022.)
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nonliquet
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2021
#5
07.07.2023, 23:48
Also in HE gestern wurde neues Kaufrecht geprüft, wobei die §§ 327 ff. BGB ausgeschlossen waren
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