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  5. Gesundheitsprüfung Richter
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Gesundheitsprüfung Richter
CharlyAlfons
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#1
02.07.2023, 14:08
Liebe Community, 

hat jemand Erfahrung bzgl. der Gesundheitsprüfung für die Einstellung also Richter in BaWü? Insbesondere die Frage, ob nach der Proberichterzeit eine zweite Gesundheitsprüfung ansteht, bevor man als Richter auf Lebzeit ernannt wird?

Zum Hintergrund: Bei mir wurde eine chronisch Erkrankung diagnostiziert, bei der ein hohes Risiko besteht, dass sich diese im Laufe der Proberichterzeit verschlechtert. Nach aktuellem Stand sollte ich die Gesundheitsprüfung gerade so bestehen, aber dies kann sich schnell ändern, weshalb eine zweite Prüfung nach 3-5 Jahren ein großes Risiko darstellt. 

Über eure Erfahrungen, auch aus anderen Bundesländern, würde ich mich sehr freuen!

Herzlichen Dank!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#2
02.07.2023, 14:24
Ist das nicht geregelt (BeamtStG, Landesbeamtengesetz bzw. Verordnungen dazu)? Kann mir kaum vorstellen, dass das in unregulierter Verwaltungspraxis läuft.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2023, 14:31 von Bre.)
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Exri
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#3
02.07.2023, 14:51
Naja wenn es eine Krankheit ist, die eine Prognose zur Verschlechterung hat, kann ich mir jdf. vorstellen, dass der Amtsarzt der Behörde eine Nachuntersuchung vorschlagen wird.
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juraistschön
Member
***
Beiträge: 142
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#4
02.07.2023, 17:12
In BW gibt es eine ärztliche Untersuchung vor der Ernennung auf Probe. Wenn die Prognose positiv ist, erfolgt keine weitere vor der Ernennung auf Lebenszeit (Verplanung). Wenn es gesundheitliche Bedenken gegen die Verplanung gibt, egal ob bereits vorhandene oder während der Probezeit aufgetretene, kann es zur Nachuntersuchung kommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2023, 17:12 von juraistschön.)
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