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§§ 185 ff BGB
Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 311
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#1
07.05.2023, 12:30
Wenn A zu B sagt, dass C ,,voll der Hurensohn" ist, aber C nicht anwesend ist und A auch nicht davon ausgeht, dass B es dem C sagt.

Wie hat sich A strafbar gemacht?
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Phaeno
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#2
07.05.2023, 12:47
Die Kundgabe der Beleidigung muss sich an einen anderen, aber nicht zwingend an den Beleidigten selbst richten (Beck Online-Kommentar, § 185 StGB Rn. 18)
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 311
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#3
07.05.2023, 15:23
Krass. Hätte ich nicht gewusst.
Danke dir
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.186
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
07.05.2023, 19:31
... es sei denn, es wäre im engsten Familienkreis o.ä. gewesen.

Oder wenn kein Werturteil abgegeben wurde, sondern die unrichtige Tatsache behauptet werden sollte, dass die Mutter des C Prostituierte sei. Dann ist es üble Nachrede bzw. Verleumdung ;)
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