31.01.2024, 16:33
Hallo.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann berichten...
Ich bin auf eigenem Antrag aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausgestiegen. Der Hintergrund war der, dass ich einen Schicksalsschlag mit dem Verlust aller Familienangehörigen erlitten habe.
Habe mich dann komplett zurückgezogen und bin in Behandlung, um das Ganze zu verarbeiten. Ich kämpfe seit einigen Jahren mit dem JPA, die mich zu den Examensklausuren ohne Absolvierung der Restausbildung einlädt. Im Gesetz steht ja, dass wenn man auf eigenen Antrag ausgeschieden ist, die Teilnahme an den Klausuren nicht wegfällt.
Ich konnte leider nicht erreichen, dass die Ausbildungsstelle und das JPA zusammenarbeiten und für mein Problem eine Lösung finden.
Das hat dazu geführt, dass ich komplett aus dem Ganzen raus bin.
Ich möchte allerdings die andauerden Ladungen des JPA loswerden, um endlich einen Einstieg ohne das JPA im Nacken anzugehen.
Daher meine Fragen, wozu ich keine Antworten gefunden habe:
Was passiert, wenn man außerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes an den Klausuren teilnimmt und durchfällt?
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst ist ja für Leute gedacht, die noch im juristischem Vorbereitungsdienst sind.
Lohnt es sich das Risiko einzugehen, obwohl man sicher weiß, dass man nicht besteht aufgrund der langen Abwesenheit..., um das JPA erstmal nicht mehr im Nacken zu haben oder wird man direkt zum Wiederholungstermin eingeladen auch wenn man nicht im juristischen Vorbereitungsdienst ist?
Das Einzige was ich gefunden habe, was zu meiner Situation passt, ist, dass wenn man bestehen sollte, die mündlichen Prüfungen erst nach Ableistung der fehlenden Stationen stattfinden kann.....aber was passiert bei einem Nichtbestehen, wovon ich leider ausgehen muss.
Ich möchte einfach nochmal einen fairen Einstieg bekommen.
Vielen Dank für die kommenden Antworten!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann berichten...
Ich bin auf eigenem Antrag aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausgestiegen. Der Hintergrund war der, dass ich einen Schicksalsschlag mit dem Verlust aller Familienangehörigen erlitten habe.
Habe mich dann komplett zurückgezogen und bin in Behandlung, um das Ganze zu verarbeiten. Ich kämpfe seit einigen Jahren mit dem JPA, die mich zu den Examensklausuren ohne Absolvierung der Restausbildung einlädt. Im Gesetz steht ja, dass wenn man auf eigenen Antrag ausgeschieden ist, die Teilnahme an den Klausuren nicht wegfällt.
Ich konnte leider nicht erreichen, dass die Ausbildungsstelle und das JPA zusammenarbeiten und für mein Problem eine Lösung finden.
Das hat dazu geführt, dass ich komplett aus dem Ganzen raus bin.
Ich möchte allerdings die andauerden Ladungen des JPA loswerden, um endlich einen Einstieg ohne das JPA im Nacken anzugehen.
Daher meine Fragen, wozu ich keine Antworten gefunden habe:
Was passiert, wenn man außerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes an den Klausuren teilnimmt und durchfällt?
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst ist ja für Leute gedacht, die noch im juristischem Vorbereitungsdienst sind.
Lohnt es sich das Risiko einzugehen, obwohl man sicher weiß, dass man nicht besteht aufgrund der langen Abwesenheit..., um das JPA erstmal nicht mehr im Nacken zu haben oder wird man direkt zum Wiederholungstermin eingeladen auch wenn man nicht im juristischen Vorbereitungsdienst ist?
Das Einzige was ich gefunden habe, was zu meiner Situation passt, ist, dass wenn man bestehen sollte, die mündlichen Prüfungen erst nach Ableistung der fehlenden Stationen stattfinden kann.....aber was passiert bei einem Nichtbestehen, wovon ich leider ausgehen muss.
Ich möchte einfach nochmal einen fairen Einstieg bekommen.
Vielen Dank für die kommenden Antworten!