21.03.2023, 20:39
Hallo zusammen,
in NRW bekommt man nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Unterhaltsbeihilfe für den vollen Monat ausbezahlt, obwohl die Prüfung vor Ende des Monats beendet sein kann, und hat zugleich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Beendigung des Refs, soweit ich es verstanden habe.
Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus, insbesondere mit der Krankenkasse? Sind diese von der noch gewährten/belassenen Unterhaltsbeihilfe gedeckt? Muss man sie selbst übernehmen bis man einen Bescheid bzgl. des Arbeitslosengelds bekommt oder werden diese Beiträge direkt von der BA übernommen?
Wäre super, wenn ihr Erfahrungswerte dazu habt und sie teilen könntet. Vielen Dank
in NRW bekommt man nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Unterhaltsbeihilfe für den vollen Monat ausbezahlt, obwohl die Prüfung vor Ende des Monats beendet sein kann, und hat zugleich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Beendigung des Refs, soweit ich es verstanden habe.
Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus, insbesondere mit der Krankenkasse? Sind diese von der noch gewährten/belassenen Unterhaltsbeihilfe gedeckt? Muss man sie selbst übernehmen bis man einen Bescheid bzgl. des Arbeitslosengelds bekommt oder werden diese Beiträge direkt von der BA übernommen?
Wäre super, wenn ihr Erfahrungswerte dazu habt und sie teilen könntet. Vielen Dank

Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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21.03.2023, 20:59
Bist du verbeamtet und privat krankenversichert?
Bei gesetzlicher KV bist du bis zum letzten Tag des Refs über den Arbeitgeber krankenversichert und ab dem Tag danach übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Du musst nichts selbst zahlen.
Bist du privat krankenversichert, gibt es wohl einen Zuschuss bis zur Höhe der gesetzlichen Beiträge.
Bei gesetzlicher KV bist du bis zum letzten Tag des Refs über den Arbeitgeber krankenversichert und ab dem Tag danach übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Du musst nichts selbst zahlen.
Bist du privat krankenversichert, gibt es wohl einen Zuschuss bis zur Höhe der gesetzlichen Beiträge.
21.03.2023, 21:08
Okay, das liest sich gut. Danke! Es geht in meinem Fall um die gesetzliche KV :-)