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Fragwürdiger Arbeitsauftrag
Isländerin
Unregistered
 
#1
11.06.2019, 15:44
Hallo,
ich habe von meinem Ausbilder einen fragwürdigen Auftrag erhalten und würde da gerne einmal Meinungen dazu einholen:


Grob geht es darum, dass die Mandantin mit (wohl) illegalen Waren handelt. Entsprechender Bescheid kam auch von der Behörde. So genau fest steht das jetzt noch nicht. Was aber fest steht: Die Mandantin möchte weiterhin diese Waren importieren, jedoch nicht dafür bestraft werden können. Jetzt soll ich prüfen, wie das rechtlich geht.

Ich hab eigentlich keine Lust auf so was, zumal es auch um sensible Güter handelt, die nur aus entsprechend nachhaltigen Vorkommen stammen dürfen. Ich kenn mich jetzt mit anwaltlichem Berufsrecht und Berufsethik wenig aus, aber ist so eine Art der Beratung üblich?

Der Anwalt selbst sieht das nicht so problematisch. Mein Einwand, die Mandantin könne ja weiterhin problemlos damit Handel treiben, solange die Waren aus legalen Quellen stammen, beurteilte er als "Quatsch" und "praxisfern".
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Gast
Unregistered
 
#2
11.06.2019, 15:48
(11.06.2019, 15:44)Isländerin schrieb:  Hallo,
ich habe von meinem Ausbilder einen fragwürdigen Auftrag erhalten und würde da gerne einmal Meinungen dazu einholen:


Grob geht es darum, dass die Mandantin mit (wohl) illegalen Waren handelt. Entsprechender Bescheid kam auch von der Behörde. So genau fest steht das jetzt noch nicht. Was aber fest steht: Die Mandantin möchte weiterhin diese Waren importieren, jedoch nicht dafür bestraft werden können. Jetzt soll ich prüfen, wie das rechtlich geht.

Ich hab eigentlich keine Lust auf so was, zumal es auch um sensible Güter handelt, die nur aus entsprechend nachhaltigen Vorkommen stammen dürfen. Ich kenn mich jetzt mit anwaltlichem Berufsrecht und Berufsethik wenig aus, aber ist so eine Art der Beratung üblich?

Der Anwalt selbst sieht das nicht so problematisch. Mein Einwand, die Mandantin könne ja weiterhin problemlos damit Handel treiben, solange die Waren aus legalen Quellen stammen, beurteilte er als "Quatsch" und "praxisfern".


Ist das nicht zirkelschluessig? Ob da was illegales passiert, regelt doch eben das Recht. Der Anwalt hat ja hier nicht die Aufgabe, zu ermoeglichen, dass etwas illegales getan werden kann. Die Behoerde ist doch nicht dazu berufen, zu entscheiden, was legal ist - die Behoerde ist einer bestimmten Ansicht und verbietet deshalb eine Taetigkeit im Rahmen ihrer Aufgabe, ein Anwalt vertritt den Adressaten gegen die Behoerde und am Schluss entscheidet ein Gericht, was das Recht zu dem Sachverhalt sagt. Und dann ist klar, ob die Mandantin hier gegen das Recht verstoesst oder nicht. So funktioniert ein Rechtsstaat. Geht es hier moeglicherweise eher um Moral?
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gastgast
Unregistered
 
#3
13.06.2019, 23:18
Mein Tip:

Komm zu dem schluss, dass es rechtlich nicht geht.

Begründe dies mit dem Gesetz. Suche auch Rspr. raus.

Findet der Mandant und der Ausbilder zwar scheiße, aber so isses dann eben.
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