06.12.2022, 18:18
Könnte mir jemand ausführlich für Dummies den Unterschied zwischen Wahlfeststellung und Postpendenz erklären, im Idealfall mit Beispielen. Mit den Beispielen im Kaiserskript checke ich es nicht leider
06.12.2022, 23:19
Ich probier es mal ohne Literatur zur Hand zu haben:
Postpendenz liegt vor, wenn nur das spätere Geschehen bewiesen werden kann und das frühere nicht. Wenn aufgrund des späteren Geschehens dann eine Straftat feststeht, erfolgt eine Verurteilung nur wegen des späteren Geschehens (bsp: Diebstahl kann nicht nachgewiesen werden, aber die spätere Hehlerei schon)
Wahlfeststellung liegt vor, wenn keiner der beiden Sachverhalte bewiesen werden kann. Statt wegen in dubio pro reo freizusprechen würde im o.g. Fall wegen "Diebstahls oder Hehlerei" verurteilt werden. Wäre zb nicht sicher ob Beihilfe oder Täterschaft vorlag, wäre ebenso zu verfahren, aber der geringere Strafrahmen anzuwenden.
Postpendenz liegt vor, wenn nur das spätere Geschehen bewiesen werden kann und das frühere nicht. Wenn aufgrund des späteren Geschehens dann eine Straftat feststeht, erfolgt eine Verurteilung nur wegen des späteren Geschehens (bsp: Diebstahl kann nicht nachgewiesen werden, aber die spätere Hehlerei schon)
Wahlfeststellung liegt vor, wenn keiner der beiden Sachverhalte bewiesen werden kann. Statt wegen in dubio pro reo freizusprechen würde im o.g. Fall wegen "Diebstahls oder Hehlerei" verurteilt werden. Wäre zb nicht sicher ob Beihilfe oder Täterschaft vorlag, wäre ebenso zu verfahren, aber der geringere Strafrahmen anzuwenden.
07.12.2022, 09:51
Als Ergänzung zur vorherigen Erklärung:
Bei der Postpendenzfeststellung steht der zeitlich spätere Sachverhalt fest, der zeitlich frühere hat nur möglicherweise stattgefunden. Als Beispiel: Du findest Diebesgut bei A in der Garage. Du kannst sicher feststellen, dass er die Sachen nach dem Diebstahl definitiv erworben hat (Indizien sprechen dafür). Für die Vermutung, dass er ggf. auch am Diebstahl zuvor beteiligt war, hast du aber nur Vermutungen und keine Beweismittel, die das wirklich feststellen können.
Bei der Wahlfeststellung hast du einen Sachverhalt, der zeitgleich stattfindet. Du hast aber eine Unsicherheit im Sachverhalt, der dazu führt, dass zwei unterschiedliche Strafgesetze auf den Sachverhalt anwendbar ist. Als Beispiel: A hat eine Kreditkarte entwendet und geht zur Bank. Er kommt mit 200 Euro wieder raus. Du kannst nicht feststellen, ob er das Geld am Automaten oder bei einem Mitarbeiter am Bankschalter abgehoben hat. Diese Unsicherheit führt dazu, dass du entweder nach § 263 StGB oder nach § 263a StGB bestrafen könntest. Wobei es nicht unbedingt ein SV sein muss, der zeitgleich stattfindet, aber damit kann man es am einfachsten verstehen. Du hast bei der Wahlfeststellung bei beiden SV-Konstellationen eben Ungewissheiten, ob die wirklich stattgefunden haben. Du kannst bei beiden einen essentiellen Punkt nicht mit Sicherheit beweisen.
Also kurz gesagt: Bei der Wahlfeststellung führt eine Sachverhaltsungewissheit auch zur Normungewissheit. Die zur Verfügung stehenden Sachverhalte haben aber zeitgleich stattgefunden bzw. sind beide gleich ungewiss. Bei der Postpendenz hast du eine Sachverhaltsungewissheit die ebenfalls zur Normungewissheit führt. Du hast aber die Gewissheit, dass die beiden Sachverhalte definitiv nacheinander stattgefunden haben müssen und sich gegenseitig ausschließen. POSTpendenz gerade deswegen, weil du den zeitlich späteren Sachverhalt beweisen kannst, für den zeitlich früheren nur Vermutungen sprechen.
Bei der Postpendenzfeststellung steht der zeitlich spätere Sachverhalt fest, der zeitlich frühere hat nur möglicherweise stattgefunden. Als Beispiel: Du findest Diebesgut bei A in der Garage. Du kannst sicher feststellen, dass er die Sachen nach dem Diebstahl definitiv erworben hat (Indizien sprechen dafür). Für die Vermutung, dass er ggf. auch am Diebstahl zuvor beteiligt war, hast du aber nur Vermutungen und keine Beweismittel, die das wirklich feststellen können.
Bei der Wahlfeststellung hast du einen Sachverhalt, der zeitgleich stattfindet. Du hast aber eine Unsicherheit im Sachverhalt, der dazu führt, dass zwei unterschiedliche Strafgesetze auf den Sachverhalt anwendbar ist. Als Beispiel: A hat eine Kreditkarte entwendet und geht zur Bank. Er kommt mit 200 Euro wieder raus. Du kannst nicht feststellen, ob er das Geld am Automaten oder bei einem Mitarbeiter am Bankschalter abgehoben hat. Diese Unsicherheit führt dazu, dass du entweder nach § 263 StGB oder nach § 263a StGB bestrafen könntest. Wobei es nicht unbedingt ein SV sein muss, der zeitgleich stattfindet, aber damit kann man es am einfachsten verstehen. Du hast bei der Wahlfeststellung bei beiden SV-Konstellationen eben Ungewissheiten, ob die wirklich stattgefunden haben. Du kannst bei beiden einen essentiellen Punkt nicht mit Sicherheit beweisen.
Also kurz gesagt: Bei der Wahlfeststellung führt eine Sachverhaltsungewissheit auch zur Normungewissheit. Die zur Verfügung stehenden Sachverhalte haben aber zeitgleich stattgefunden bzw. sind beide gleich ungewiss. Bei der Postpendenz hast du eine Sachverhaltsungewissheit die ebenfalls zur Normungewissheit führt. Du hast aber die Gewissheit, dass die beiden Sachverhalte definitiv nacheinander stattgefunden haben müssen und sich gegenseitig ausschließen. POSTpendenz gerade deswegen, weil du den zeitlich späteren Sachverhalt beweisen kannst, für den zeitlich früheren nur Vermutungen sprechen.
07.12.2022, 15:00
Danke euch! :)


