05.11.2022, 14:12
Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite gerade an einen Fall, wo eine zu hohe Auslagenpauschale beantragt wurde. Diese gibts ja im VR immer.
Ständige Rspr. sagt, dass es 25 € gebe. Hier wurde mehr beantragt.
Ist der Vortrag des Klägers damit unschlüssig oder teilweise i.H.v. 25 € schlüssig?
Bin mir nicht sicher :(
Vielen Dank für eure Antworten ;)
ich habe eine Frage.
Ich arbeite gerade an einen Fall, wo eine zu hohe Auslagenpauschale beantragt wurde. Diese gibts ja im VR immer.
Ständige Rspr. sagt, dass es 25 € gebe. Hier wurde mehr beantragt.
Ist der Vortrag des Klägers damit unschlüssig oder teilweise i.H.v. 25 € schlüssig?
Bin mir nicht sicher :(
Vielen Dank für eure Antworten ;)
05.11.2022, 14:22
Das variiert je nach Landgerichtsbezirk. In meinem Ausbildungsbezirk waren es bspw. 30,- €, in anderen nur 20,- €, die meisten lagen bei 25,- €. Ob sich das mittlerweile etwas nach oben korrigiert hat, weiß ich allerdings nicht. Mach dich am besten mal schlau, was in deinem Landgerichtsbezirk zugesprochen wird.
05.11.2022, 14:54
(05.11.2022, 14:22)Landvogt schrieb: Das variiert je nach Landgerichtsbezirk. In meinem Ausbildungsbezirk waren es bspw. 30,- €, in anderen nur 20,- €, die meisten lagen bei 25,- €. Ob sich das mittlerweile etwas nach oben korrigiert hat, weiß ich allerdings nicht. Mach dich am besten mal schlau, was in deinem Landgerichtsbezirk zugesprochen wird.
Vielen Dank.
Ja also höchstens wären es 30 Euro. Der Kläger beantragt allerdings 40 €. Dies ist zu viel. Ist sein Vortrag damit komplett unschlüssig oder nur teilweise unschlüssig i.H.v. 25 €?
LG
05.11.2022, 17:04
Teilweise unschlüssig. Bis zu 25€ ist ja im Regelfall schlüssig dargelegt.
06.11.2022, 09:09
(05.11.2022, 14:12)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite gerade an einen Fall, wo eine zu hohe Auslagenpauschale beantragt wurde. Diese gibts ja im VR immer.
Ständige Rspr. sagt, dass es 25 € gebe. Hier wurde mehr beantragt.
Ist der Vortrag des Klägers damit unschlüssig oder teilweise i.H.v. 25 € schlüssig?
Bin mir nicht sicher :(
Vielen Dank für eure Antworten ;)
Alles was über die 25 € hinaus geht wird in der Regel vom Gericht abgewiesen. Höchstrichterlich sind 25 € anerkannt. Alles was darüber hinaus geht wird abgewiesen mit "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen". Da es nur marginale Beträge dann meist sind, fällt das aber bei der Kostenverteilung nach § 92 ZPO nicht ins Gewicht.