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  5. Anwaltliche Schweigepflicht
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Anwaltliche Schweigepflicht
Xxy
Unregistered
 
#1
09.10.2022, 07:50
Anwalt unterliegt ja der Schweigepflicht. Wenn Person A sich evtl strafbar gemacht hat und aber Person B zum Anwalt geht und so tut als ob er sich strafbar gemacht hat, sich beraten lässt (geht nur im Erstberatung, keine weitergehende Vertretung) und das Mandatsverhältnis auf Person B geht (Rechnung schon bezahlt) und der Anwalt aber doch durch Zufall aus den übergebenen Unterlagen rauslesen kann dass es eig um das Verhalten von A und nicht B geht fällt das trotzdem unter seine Schweigepflicht oder? Also er darf A jetzt nicht anschwärzen gehen weil er die Infos über A aus dem Mandatsverhältnis mit B erfahren hat. Richtig?
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Xxy
Unregistered
 
#2
09.10.2022, 07:55
Also quasi obwohl man den Anwalt ja über die Person die die Straftat begangen hat getäuscht hat und er nur durch Zufall auf den Unterlagen sehen dass es eig A war..
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Juro
Unregistered
 
#3
09.10.2022, 10:09
Hmm keine Ahnung. Kommt wahrscheinlich auf den Schutzzweck der Schweigepflicht an. Würde sagen im Zweifel erstreckt sich die Schweigepflicht auf alles, das sich unmittelbar aus den Erzählungen des Mandanten ergibt und mittelbar auch auf solche Inhalte, die sich der Anwalt ggf auch durch Rückschlüsse erschließt. Durch den Anwaltsvertrag wird bereits ein Vertrauensverhätlnis begründet. 

Aber abgesehen davon. Weshalb sollte ein Anwalt sowas machen? Denke das würde ihm selbst bzgl neuer Mandate ebenfalls schaden.
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Betongold
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#4
09.10.2022, 15:04
§ 43a BRAO
Grundpflichten

(2) 1Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 2Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.10.2022, 20:17
(09.10.2022, 07:50)Xxy schrieb:  Anwalt unterliegt ja der Schweigepflicht. Wenn Person A sich evtl strafbar gemacht hat und aber Person B zum Anwalt geht und so tut als ob er sich strafbar gemacht hat, sich beraten lässt (geht nur im Erstberatung, keine weitergehende Vertretung) und das Mandatsverhältnis auf Person B geht (Rechnung schon bezahlt) und der Anwalt aber doch durch Zufall aus den übergebenen Unterlagen rauslesen kann dass es eig um das Verhalten von A und nicht B geht fällt das trotzdem unter seine Schweigepflicht oder? Also er darf A jetzt nicht anschwärzen gehen weil er die Infos über A aus dem Mandatsverhältnis mit B erfahren hat. Richtig?


Ich frage mich gerade, wie das geht.
Wenn sich das aus der Akte ergibt, frage ich mich, wie der Anwalt an die Akte gekommen ist. Denn man schreibt: …zeige ich an, dass ich XY anwaltlich vertrete. Ich bitte um Akteneinsicht etc…
Wie geht denn das, wenn die Akte nicht die Person betrifft? Habe sowas echt noch nie gehört.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.525
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
11.10.2022, 21:06
(11.10.2022, 20:17)Gast schrieb:  
(09.10.2022, 07:50)Xxy schrieb:  Anwalt unterliegt ja der Schweigepflicht. Wenn Person A sich evtl strafbar gemacht hat und aber Person B zum Anwalt geht und so tut als ob er sich strafbar gemacht hat, sich beraten lässt (geht nur im Erstberatung, keine weitergehende Vertretung) und das Mandatsverhältnis auf Person B geht (Rechnung schon bezahlt) und der Anwalt aber doch durch Zufall aus den übergebenen Unterlagen rauslesen kann dass es eig um das Verhalten von A und nicht B geht fällt das trotzdem unter seine Schweigepflicht oder? Also er darf A jetzt nicht anschwärzen gehen weil er die Infos über A aus dem Mandatsverhältnis mit B erfahren hat. Richtig?


Ich frage mich gerade, wie das geht.
Wenn sich das aus der Akte ergibt, frage ich mich, wie der Anwalt an die Akte gekommen ist. Denn man schreibt: …zeige ich an, dass ich XY anwaltlich vertrete. Ich bitte um Akteneinsicht etc…
Wie geht denn das, wenn die Akte nicht die Person betrifft? Habe sowas echt noch nie gehört.

Es geht um Unterlagen, die der Mandant zum Gespräch mitbringt.

Ich meine, dass wir solche Fälle im Studium durchgesprochen haben, weil das wohl gar nicht so selten vorkommt. Im Familienkreis z.B. dass ein Elternteil das Kind deckt und die Schuld auf sich nimmt. Ich habe davon aber auch schon zwischen Freunden gehört. Nagelt mich nicht darauf fest, aber ich meine mich zu erinnern, dass das definitiv unter die Schweigepflicht fällt.

Edit: Ich glaube die Fälle waren so, dass B dem Anwalt sagt, dass er es nicht war und trotzdem die Schuld auf sich nimmt. Wenn der Anwalt das anhand der Unterlagen herausfindet, könnte es evtl. anders aussehen!?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2022, 21:09 von Egal.)
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Gast
Unregistered
 
#7
11.10.2022, 21:15
Ja klar fällt das unter die Schweigepflicht.
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