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Klausur Annahme nach Tod- Relationsgutachten
MBTK
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Beiträge: 105
Themen: 50
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#1
25.09.2022, 17:40
Guten Tag, 

ich habe eine Frage. 

Kurz zum Sachverhalt: Eine Frau hat eine Klage eingereicht und verstirbt während des Prozesses. Der Ehemann nimmt die Klage an.

Wen erwähne ich jetzt im Sachbericht als Kläger? Die Frau als Erstklägerin oder den Ehemann, der die Klage angenommen hat? 

Ist vielleicht eine dumme Frage. Aber Ich würde den Sachbericht gerne vernünftig abgeben. Die rechtlichen Fragen in den anderen

Stationen waren unproblematisch. 

Vielen Dank. 

Liebe Grüße :)
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
26.09.2022, 06:55
Angenommen oder aufgenommen?

Wenn der Erbe den Rechtsstreit aufgenommen hat, ist er Kläger und steht im Rubrum. Zum Verständnis muss man aber irgendwo am Anfang schreiben "xy, die ursprüngliche Klägerin, ist im Verlauf des Rechtsstreits verstorben; der jetzige Kläger, ihr Ehemann, hat .."
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MBTK
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Beiträge: 105
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Registriert seit: Sep 2022
#3
26.09.2022, 08:55
(26.09.2022, 06:55)Praktiker schrieb:  Angenommen oder aufgenommen?

Wenn der Erbe den Rechtsstreit aufgenommen hat, ist er Kläger und steht im Rubrum. Zum Verständnis muss man aber irgendwo am Anfang schreiben "xy, die ursprüngliche Klägerin, ist im Verlauf des Rechtsstreits verstorben; der jetzige Kläger, ihr Ehemann, hat .."

Vielen Dank für die Antwort. 

Da stand tatsächlich, dass er als Alleinerbe den Rechtsstreit anstelle seiner verstorbenen Ehegattin aufnimmt. 

Bin mir auch gar nicht sicher, welcher § das im ZPO regelt bzw. ob und wo ich das dann in der Prozessstation erwähnen soll. 


LG :)
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Gast
Unregistered
 
#4
26.09.2022, 09:37
§ 239 ZPO
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MBTK
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Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#5
26.09.2022, 09:58
(26.09.2022, 09:37)Gast schrieb:  § 239 ZPO

Wo prüfe ich das dann an? 
Muss ich das vor der Prozessstation erwähnen? Oder in der Prozessstation? Danach? 

Bin mir beim Aufbau unsicher. 

Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort, ich schätze das sehr! :)
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Gast
Unregistered
 
#6
26.09.2022, 10:35
Ich würde den von Praktiker vorgeschlagenen Satz gleich am Anfang, direkt nach dem Einleitungssatz bringen. Das hat den Vorteil, dass der nachfolgende Sachbericht und Parteivortrag zu Tatsachen/Handlungen, die die "ursprüngliche Klägerin" persönlich betreffen, verständlicher ist.
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Gast
Unregistered
 
#7
26.09.2022, 11:31
bei einer Relation würde ich es -wie von Praktiker vorgeschlagen- einmal im TB erwähnen, dass die Frau ursprüngliche Klägerin war usw....
und entweder in der Prozessstation oder Zulässigkeitstation den § 239 ZPO bzgl Prozesssituation und § 1922 ZPO bzgl. Klagebefugnis ansprechen....

ps: Klausurenkurs Niedersachsen?  Wink
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Praktiker
Posting Freak
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Registriert seit: Apr 2021
#8
28.09.2022, 00:27
Das Problem taucht an mehreren Stellen auf:
- im Sachbericht als Prozessgeschichte
- prozessual als 239 ZPO
- materiell-rechtlich als 1922 BGB
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