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Wann Verbesserung schreiben (BW!!!)
Gast
Unregistered
 
#1
21.09.2022, 08:30
Liebe Leute,

ich werde in jedem Fall meinen Verbesserungsversuch schreiben und habe eig. immer gedacht, diesen direkt zu schreiben (bei uns geht ja leider nur entweder direkt ca. 5-6 Wochen nach dem Mündlichen, je nachdem, wann man dran ist), oder eben erst 7 Monate später nach dem Mündlichen...

Nun bin ich aus dem Klausurenschreiben total raus und der Meinung, sowieso nicht mehr auf meinen Kenntnisstand vom Erstversuch zu kommen... 

Wie habt ihr das damals gehandhabt? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, nochmal so lange zu lernen inklusive Mündlichem in einem Jahr. Gleichzeitig sind 5-6 Wochen irgendwie so gar keine Zeit  Wütend
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Gast
Unregistered
 
#2
21.09.2022, 08:44
Direkt schreiben, es gibt viel zu viele Unwägbarkeiten und Lernzeit korreliert nicht mit der Examensnote
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Gast
Unregistered
 
#3
21.09.2022, 09:43
(21.09.2022, 08:44)Gast schrieb:  Direkt schreiben, es gibt viel zu viele Unwägbarkeiten und Lernzeit korreliert nicht mit der Examensnote


Lernzeit korreliert nicht mit der Examensnote? Doch, bei der Stoffmenge. Wenn das zu geringe sofort abrufbare Wissen der Grund für die schlechte Note war, sollte man schon mehr Zeit einplanen für den Verbesserungsversuch.
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Tess T. Culls
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#4
21.09.2022, 10:36
(21.09.2022, 08:30)Gast schrieb:  Liebe Leute,

ich werde in jedem Fall meinen Verbesserungsversuch schreiben und habe eig. immer gedacht, diesen direkt zu schreiben (bei uns geht ja leider nur entweder direkt ca. 5-6 Wochen nach dem Mündlichen, je nachdem, wann man dran ist), oder eben erst 7 Monate später nach dem Mündlichen...

Nun bin ich aus dem Klausurenschreiben total raus und der Meinung, sowieso nicht mehr auf meinen Kenntnisstand vom Erstversuch zu kommen... 

Wie habt ihr das damals gehandhabt? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, nochmal so lange zu lernen inklusive Mündlichem in einem Jahr. Gleichzeitig sind 5-6 Wochen irgendwie so gar keine Zeit  Wütend

Ich persönlich habe nicht direkt im Anschluß geschrieben sondern gewartet. Mir persönlich war das wesentlich entspannter. 

Aber das ist Typsache und hängt tatsächlich wohl auch davon ab, ob Du Dich nochmal ins Lernen hängen möchtest.
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Gast
Unregistered
 
#5
21.09.2022, 12:35
(21.09.2022, 09:43)Gast schrieb:  
(21.09.2022, 08:44)Gast schrieb:  Direkt schreiben, es gibt viel zu viele Unwägbarkeiten und Lernzeit korreliert nicht mit der Examensnote


Lernzeit korreliert nicht mit der Examensnote? Doch, bei der Stoffmenge. Wenn das zu geringe sofort abrufbare Wissen der Grund für die schlechte Note war, sollte man schon mehr Zeit einplanen für den Verbesserungsversuch.


Die Lernzeit korreliert nur bedingt mit der Examensnote. Viele, die sehr viel gelernt haben, schreiben kein Prädikat. Viele, die sich nochmal ein Jahr auf Examen vorbereiten, verbessern sich nicht oder nur marginal (und niemand weiß, ob es vielleicht besser gewesen wäre, direkt zu schreiben). Der Threadersteller muss tief in sich gehen und überlegen, woran es gehapert hat. Oft liegt es an der Art und Weise, wie Klausuren geschrieben werden. Wenn der Threadersteller nicht gerade kaum auf den ersten Versuch lernen konnte, macht es in meinen Augen wenig Sinn, so lange zu warten. Einiges ist ja auch von Glück etc. abhängig. Und man muss sich natürlich auch fragen, wie realistisch es ist, nochmal so lange durchzuziehen, obwohl man schon Volljurist ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.09.2022, 13:01
Ich habe ein halbes Jahr gewartet (anderes BL). Ergebnis: von 6,x auf 9,x hoch
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User321
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#7
24.09.2022, 15:03
Hängt ja vor allem von deinem Kenntnisstand, den Umständen deiner Note und deinen Erwartungen ab. Wenn du ein paar schlechte Tage hattest und daher unter deinen Möglichkeiten geblieben bist, dann kannst du auch gleich im Dezember schreiben (obwohl ÖR und StrafR auch im Dezember nicht wohlwollender korrigiert werden im Dezember). Wenn du aber sowieso auf Lücke gelernt hast (z.B. in BW kein neues Kaufrecht (bzw. das nicht für die mündliche Prüfung schon gelernt hast), Erbrecht, Familienrecht, Grundlagen ArbeitsR., Berufungsrecht (ZPO)), du nach den Klausuren den Stoff nicht wiederholt hast und dir dazu noch Klausurpraxis fehlt, dann würde ich wohl bis Juni 2023 warten, weil der Dezember dann nicht besser wird.
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