Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Tipps für Anklageschrift (Klausur)
Antworten

 
Tipps für Anklageschrift (Klausur)
Gast
Unregistered
 
#1
18.09.2022, 20:11
Hallo,

habt ihr noch Tipps wie ich eine strukturierte Anklageschrift verfassen kann? Vor allem bei mehreren Angeschuldigten mit teilweise gemeinsamen/teilweiser getrennten Taten wird es bei mir schnell unübersichtlich. Die Einschlägigen Skripten haben mir nicht geholfen, und die frei verfügbaren Dokumente bei google fand ich auch nicht so gut....
Wäre für jeden Tipp dankbar Prayer
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
18.09.2022, 21:20
1. Verständlichkeit geht vor Kürze
--> wenn mehrere Leute in verschiedenen Konstellationen das gleiche Delikt ausgeführt haben, kann man im Abstraktum denselben TB mehrfach schreiben

Bsp.
A, B und C stehlen 3x zusammen was, zudem auch A mit D 2x was. In beiden Konstellationen wird einmal was nachts aus einem abgeschlossenen Büroraum gestohlen.

Dann kann man schreiben

A
B
C
D

werden angeklagt,

A mit B und C 
durch 3 selbständige Handlungen (Taten 1., 4., 5.)
 
gemeinschaftlich

sowie A und D 
durch zwei weitere selbstständige Handlungen (Taten 2., 3.)
gemeinschaftlich

§ 242, wobei zwei Fällen (Taten 1. und 3.) § 243


Es geht auch

A
B
C
D

werden angeklagt

I. 
A, B und C

durch 3 selbständige Handlungen 
gemeinschaftlich 

§ 242, wobei in einem Fall (Tat x) § 243,

II.
A und B 
durch zwei selbständige Handlungen

gemeinschaftlich 
§ 242, wobei in einem Fall (Tat x) § 243


Bei vielen Taten und Personen ist der zweite Aufbau übersichtlicher, aber auch länger. 



2. Ansonsten bei Serientaten: 
Immer einen "Kopf" bauen.

Bsp.
A kauft über eine bekannte Plattform für private Verkäufer diverse Waren. Wie von Beginn an geplant, zahlt er trotz Lieferung nicht.

Dann kann man schreiben:

A 

wird angeklagt

in 20 Fällen

§ 263.

Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

1. A vereinbarte mit B über plattform.de am 01.01.2022, dem B ein Handy OLAF zum Preis von 199 Euro abzukaufen. B versendete das Handy wie vereinbart am selben Tage. A zahlte jedoch, wie von Beginn an geplant, den Kaufpreis nicht. Dem B entstand, wie A wusste, ein Schaden in Höhe von 199 Euro. Er wollte das Handy bekommen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Wie er wusste, hatte er hierauf keinen Anspruch.

2. A vereinbarte mit C über plattform.de am 02.01.2022, dem C ein....

Das Ganze dann noch 18 mal.

Oder Du schreibst:

A vereinbarte im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.01.2022 über plattform.de den Kauf diverser Waren. Wie von Beginn an geplant, zahlte er trotz Lieferung nicht. Er wusste, dass dem jeweiligen Verkäufer hierdurch ein Schaden in Höhe des jeweiligen Kaufpreises entstehen würde. Dass er keinen Anspruch auf eine gegenleistungslose Lieferung hatte, wusste A. In Ausführung des Plans kam es zu folgenden Taten:

Tabelle
Tat Datum Geschädigter Betrag
1
2
3
...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2022, 21:20 von Drin.)
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
19.09.2022, 08:36
DANKE!!!! Das ist sehr erhellend und hilfreich!  Mega, echt vielen Dank.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
19.09.2022, 08:56
Eine Frage hätte ich noch: eigentlich werden ,,dicke'' Delikte in der Anklageschrift ja als erstes erwähnt, aber würdest du sagen, dass man davon eine Ausnahme machen darf, wenn es für die Verständlichkeit im Konkretum notwendig ist? Also bsp: bei einem Diebstahl erwischt eskaliert die Situation und der Dieb tötet den Geschädigten- dann wäre das Tötungsdelikt ja eigentlich das mit schwerer Strafe bedrohte? aber im Konkretum ist es irgendwie nicht gut verständlich, wenn man dan erst das Tötungsdelikt und dann ggf noch den Diebstahl anspricht... Fragezeichen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
19.09.2022, 09:38
Das Konkretum sollte in aller Regel chronologisch sein, d.h. der Diebstahl zuerst.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus