17.09.2022, 21:52
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Aufbau bei Kautelarklausuren, in denen es bspw. darum geht, AGB Klauseln zu entwerfen - trennt man da noch zwischen materiellem Gutachten und Zweckmäßigkeit? Mir erscheint es sinnvoller, im Gutachten auch auszuführen welche Klausel man weshalb für umsetzbar und ratsam hält?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Ich habe eine Frage zum Aufbau bei Kautelarklausuren, in denen es bspw. darum geht, AGB Klauseln zu entwerfen - trennt man da noch zwischen materiellem Gutachten und Zweckmäßigkeit? Mir erscheint es sinnvoller, im Gutachten auch auszuführen welche Klausel man weshalb für umsetzbar und ratsam hält?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
20.09.2022, 16:14
(17.09.2022, 21:52)Lawmoon schrieb: Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Aufbau bei Kautelarklausuren, in denen es bspw. darum geht, AGB Klauseln zu entwerfen - trennt man da noch zwischen materiellem Gutachten und Zweckmäßigkeit? Mir erscheint es sinnvoller, im Gutachten auch auszuführen welche Klausel man weshalb für umsetzbar und ratsam hält?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Genauso sollte man es machen! Die Klauseln werden im Gutachten durchgescheckt, am Ende kommt die Zweckmäßigkeit mit dem Rat an den Mdt (vgl. Kaiser-Skript).









