12.09.2022, 15:42
Hallo Freunde,
mein Angestelltendasein endet im Oktober und ich nehme mir dann erstmal eine Auszeit und fange erst zum 1.1. eine neue Stelle an. Dazwischen bin ich arbeitslos.
Unsere Kammer ist leider einfach unfähig und schwer zu erreichen.
Muss ich mich von der Kanzleipflicht befreien lassen und wenn je, was is dann mit dem beA etc.? Kann ich einfach eine eigene Kanzlei für den Zeitraum in meinem Wohnzimmer anmelden?
Wie ist das generell mit meinem beA-Postfach? Muss ich mir extra so ein kartenlesegerät kaufen?
Danke und VG
mein Angestelltendasein endet im Oktober und ich nehme mir dann erstmal eine Auszeit und fange erst zum 1.1. eine neue Stelle an. Dazwischen bin ich arbeitslos.
Unsere Kammer ist leider einfach unfähig und schwer zu erreichen.
Muss ich mich von der Kanzleipflicht befreien lassen und wenn je, was is dann mit dem beA etc.? Kann ich einfach eine eigene Kanzlei für den Zeitraum in meinem Wohnzimmer anmelden?
Wie ist das generell mit meinem beA-Postfach? Muss ich mir extra so ein kartenlesegerät kaufen?
Danke und VG
12.09.2022, 16:50
Die Befreiung ist eher eine Ausnahme, also musst du kurzzeitig wohl eine Wohnzimmerkanzlei aufmachen, wenn die RAK das nicht macht. Beantragen kannst du es jedoch, wenn du nicht nach außen auftreten willst und niemand deine Privatanschrift kennen soll. Ist ja nur für einen kurzen Zeitraum.
Das beA musst du abrufen, also brauchst du ein Lesegerät. Dafür geht aber wohl jedes Lesegerät und du musst nicht das teure der Bundesnotarkammer nehmen. Wenn du nicht nach außen auftrittst, sollte außer den BRAK-Mitteilungen nichts eingehen, aber wenn doch etwas eingeht, gilt es eben wie beim Briefkasten als zugestellt, mit allen Konsequenzen, die das auslösen kann.
Außerdem: das Versorgungswerk über die Arbeitslosigkeit informieren und denk dran, die Rechte des Sekretariats oder anderer Kollegen beim beA zu deaktivieren, sonst können die weiterhin darauf zugreifen.
Das beA musst du abrufen, also brauchst du ein Lesegerät. Dafür geht aber wohl jedes Lesegerät und du musst nicht das teure der Bundesnotarkammer nehmen. Wenn du nicht nach außen auftrittst, sollte außer den BRAK-Mitteilungen nichts eingehen, aber wenn doch etwas eingeht, gilt es eben wie beim Briefkasten als zugestellt, mit allen Konsequenzen, die das auslösen kann.
Außerdem: das Versorgungswerk über die Arbeitslosigkeit informieren und denk dran, die Rechte des Sekretariats oder anderer Kollegen beim beA zu deaktivieren, sonst können die weiterhin darauf zugreifen.
13.09.2022, 09:59
Soweit ich weiß, brauchen unsere ReFas keine eigene Karte und damit auch kein Lesegerät, um unsere Nachrichten aus dem beA abrufen zu können. Ich weiß nicht, was für einen Account die brauchen, aber evtl. könntest du dir so einen Account anlegen und in deinem beA diesem Account das Recht zuordnen, Nachrichten abrufen zu können. Dann würdest du dir das Lesegerät sparen.
Ist aber nur so eine Idee, habe mich damit nicht genug auseinandergesetzt, um zu wissen, ob das so tatsächlich möglich ist.
Ist aber nur so eine Idee, habe mich damit nicht genug auseinandergesetzt, um zu wissen, ob das so tatsächlich möglich ist.
13.09.2022, 17:57
(13.09.2022, 09:59)Äfes schrieb: Soweit ich weiß, brauchen unsere ReFas keine eigene Karte und damit auch kein Lesegerät, um unsere Nachrichten aus dem beA abrufen zu können. Ich weiß nicht, was für einen Account die brauchen, aber evtl. könntest du dir so einen Account anlegen und in deinem beA diesem Account das Recht zuordnen, Nachrichten abrufen zu können. Dann würdest du dir das Lesegerät sparen.
Ist aber nur so eine Idee, habe mich damit nicht genug auseinandergesetzt, um zu wissen, ob das so tatsächlich möglich ist.
Das geht per Software-Zertifikat. Die Karte und ein Lesegerät braucht man bei der Einrichtung dafür aber trotzdem. Wenn du Glück hast, kannst du es noch in der jetzigen Kanzlei einrichten. Ein Lesegerät ist übrigens nicht teuer. Kostenpunkt ab ca. 50 Euro aufwärts.