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  5. Entlassung aus dem Referendariat (Bayern)
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Entlassung aus dem Referendariat (Bayern)
Gast
Unregistered
 
#1
28.07.2022, 15:16
Hallo,

nach § 55 JAPO kann man ja bei zu schlechten Leistungen entlassen werden. Weiß jemand was das konkret bedeutet? Ab wann ist man zu schlecht? Ich hab mal gehört man müsse mind. 2 Klausuren pro Station bestehen. Stimmt das?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.07.2022, 18:36
In der genannten Norm steht ja nun nicht "schlechte Leistungen", sondern ziemlich konkret, was Sache ist. Einfach mal lesen. Dass eine entsprechende Entlassung am Ende tatsächlich Bestand hätte (und auch nach verfassungsrechtlicher Überprüfung noch), wage ich sehr zu bezweifeln. Wäre ich betroffen, würde ich durch die Instanzen ziehen und mir dabei auch ugte Chancen ausrechnen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Vorschrift irgendeine praktische Relevanz hat.
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MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
28.07.2022, 19:11
Das sind typischerweise die Fälle, in denen Du unentschuldigt und gehäuft bei Unterricht und/oder AG fehlst. Und selbst davor wird man mit Dir mehrere erzieherische Gespräche führen. Schlechte Leistungen sind sicher kein Entlassungsgrund.
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