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  5. Bewerbung Bayern vor Mündlichem
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Bewerbung Bayern vor Mündlichem
Gast
Unregistered
 
#1
25.07.2022, 16:28
Hallo,

Ich würde gerne mein Ref in Bayern absolvieren, mein Erstes Examen werde ich allerdings in einem anderen Bundesland ablegen.
Nun besteht ausweislich der Website der bayrischen Justiz ja ausdrücklich die Möglichkeit, sich bereits mit den Noten aus dem Schriftlichen zu bewerben und den Rest vor Beginn nachzureichen.
In einem Video von Alpmann zum Ref in Bayern wurde allerdings behauptet, diese Möglichkeit bestünde nur für bayrische Studenten.
Falls das so wäre, würde das für mich eine erhebliche Wartezeit bedeuten. Kann jemand von euch Gegenteiliges berichten?

Danke!
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Gast
Unregistered
 
#2
25.07.2022, 16:36
Wüsste jetzt auch nicht, ob das geht. Ruf doch einfach mal bei der Referendarstelle deines avisierten OLG an. Die helfen gerne weiter.
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Gast
Unregistered
 
#3
26.07.2022, 18:41
Inoffiziell nimmt Bayern vorzugsweise „eigene“ Studierende. Bayern rechnet auch die Examensergebnisse nach deren geltenden Berechnungsmethode um. Gilt auch nach dem 2.
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Referendar123
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#4
27.07.2022, 07:29
(26.07.2022, 18:41)Gast schrieb:  Inoffiziell nimmt Bayern vorzugsweise „eigene“ Studierende. Bayern rechnet auch die Examensergebnisse nach deren geltenden Berechnungsmethode um. Gilt auch nach dem 2.

Das OLG München geht nach den online angegebenen Kriterien vor, völlig egal wo du studiert hast. Bei Kindern im OLG Bezirk, Ehewohnsitz über einem Jahr, Lehrstuhlstelle mindestens ein Jahr bist du sicher drin, auch in München selbst. Ansonsten kommt es allein auf die Zeit des Wohnsitzes im jeweiligen Bezirk an. Egal, ob diese vor oder während des Studiums war.

Und das OLG München hat scheinbar immer genug Stellen für alle Bewerber. Nur eben nicht in München, sondern gerne auch mal in Traunstein etc.

Außerdem wird beim ersten Examen überhaupt nichts umgerechnet. Das passiert ausschließlich bei einer Bewerbung beim Staat mit Blick auf das (allein einzuschneidende) zweite Examen. Interessant wird übrigens, ob Bayern jetzt auch die eigenen Examina umrechnet, nachdem die mündliche jetzt 30% und nicht mehr nur 25% zählt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2022, 07:31 von Referendar123.)
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Gast
Unregistered
 
#5
27.07.2022, 08:58
Hier der TE:

Für zukünftige Interessierte kurz die Antwort: die sehr freundliche Dame von der Geschäftsstelle hat mir mitgeteilt, dass Nachreichen unabhängig vom Wohnort möglich ist, es nur außerhalb Bayerns einer beglaubigten Kopie bedarf.

Danke für eure Antworten!
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