25.07.2022, 10:57
Hallo zusammen,
ich werde zum 1.8. ins Unternehmen wechseln. Unabhängig von der Möglichkeit, sich als Syndikus bei Vorliegen der Voraussetzungen zulassen zu können, stellt sich mir folgende Frage: kann ich meine bestehende Zulassung als Rechtsanwalt behalten und im Unternehmen eben nur Unternehmenjurist sein? Was gäbe es zu beachten? Freistellungserklärung des Unternehmens, keine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen, Kanzleisitz auf die eigene Wohnadresse verlegen, ggf. Umstellungen bei der Versicherung und ein nettes Schild an der Tür, da so vorgeschrieben?
Kennt jemand diese Konstellation und weiß, wie man am besten vorgeht? Bitte keine Diskussionen darüber, dass ich mich doch gleich als Syndikus zulassen kann - das wäre die erste Wahl, ich möchte aber auch die andere Option für mich prüfen.
Danke
ich werde zum 1.8. ins Unternehmen wechseln. Unabhängig von der Möglichkeit, sich als Syndikus bei Vorliegen der Voraussetzungen zulassen zu können, stellt sich mir folgende Frage: kann ich meine bestehende Zulassung als Rechtsanwalt behalten und im Unternehmen eben nur Unternehmenjurist sein? Was gäbe es zu beachten? Freistellungserklärung des Unternehmens, keine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen, Kanzleisitz auf die eigene Wohnadresse verlegen, ggf. Umstellungen bei der Versicherung und ein nettes Schild an der Tür, da so vorgeschrieben?
Kennt jemand diese Konstellation und weiß, wie man am besten vorgeht? Bitte keine Diskussionen darüber, dass ich mich doch gleich als Syndikus zulassen kann - das wäre die erste Wahl, ich möchte aber auch die andere Option für mich prüfen.
Danke
25.07.2022, 14:21
Kannst auch beides machen, wenn das Unternehmen mitspielt. Die Voraussetzungen für die RA Zulassung hast Du ja eigentlich schon genannt und zusätzlich dann noch Syndikuszulassung für das Unternehmen, damit du dann auch ins Versorgungswerk kommst.
01.08.2022, 13:42
Die Anwaltskammern haben dazu in der Regel Informationen auf ihrer Seite. Außerdem kann man sich dort auch beraten lassen, was notwendig ist.
01.08.2022, 14:02
Dein Vorhaben würde aber nicht dazu führen, dass Dein Arbeitgeber Deine Rentenbeiträge in das Rechtsanwaltsversorgungswerk einzahlt. Du würdest also in die GKV einzahlen und ggf. zusätzlich für Deine selbständige Tätigkeit in das Versorgungswerk. Das ist ja in der Regel nicht das Ziel. In der Regel will man ja raus aus der GKV..