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  5. Arbeitgeberwechsel Urlaub
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Arbeitgeberwechsel Urlaub
Gast15
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
15.07.2022, 15:54
Tag zusammen, 
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen. 

Meine Fragen sind jetzt folgende:

a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
 
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub) 

Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 868
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
15.07.2022, 15:59
(15.07.2022, 15:54)Gast15 schrieb:  Tag zusammen, 
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen. 

Meine Fragen sind jetzt folgende:

a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
 
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub) 

Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)


 Para 6 Abs. 1, Abs. 2
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 868
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#3
15.07.2022, 16:01
(15.07.2022, 15:59)Joko schrieb:  
(15.07.2022, 15:54)Gast15 schrieb:  Tag zusammen, 
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen. 

Meine Fragen sind jetzt folgende:

a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
 
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub) 

Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)


 Para 6 Abs. 1, Abs. 2

BundesurlaubsG
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Gast
Unregistered
 
#4
15.07.2022, 16:11
Bist du dir sicher, dass du überhaupt Jurist bist?
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Gast
Unregistered
 
#5
16.07.2022, 14:05
3
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Gast
Unregistered
 
#6
16.07.2022, 14:07
Oder 2, je nachdem
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