15.07.2022, 15:54
Tag zusammen,
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen.
Meine Fragen sind jetzt folgende:
a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub)
Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen.
Meine Fragen sind jetzt folgende:
a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub)
Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)
15.07.2022, 15:59
(15.07.2022, 15:54)Gast15 schrieb: Tag zusammen,
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen.
Meine Fragen sind jetzt folgende:
a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub)
Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)
Para 6 Abs. 1, Abs. 2
15.07.2022, 16:01
(15.07.2022, 15:59)Joko schrieb:(15.07.2022, 15:54)Gast15 schrieb: Tag zusammen,
Ich bräuchte mal Hilfe. Wechsel zum 16.8. den Job. Habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und eine pro rata temporis Klausel im AV, d.h. habe Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Davon 8 Tage genommen.
Meine Fragen sind jetzt folgende:
a) Muss ich die Differenz an Urlaub nun noch beim alten AG nehmen oder kann ich die auch zum neuen AG mitnehmen?
b) für den Fall, dass ich die Differenz beim alten AG nehme, wieviel Urlaub bekomm ich dann noch beim neuen AG ? (hier 30 Tage Jahresurlaub)
Bin kein Arbeitsrechtler, also vielen Dank ;-)
Para 6 Abs. 1, Abs. 2
BundesurlaubsG
15.07.2022, 16:11
Bist du dir sicher, dass du überhaupt Jurist bist?
16.07.2022, 14:05
3
16.07.2022, 14:07
Oder 2, je nachdem