29.06.2022, 21:56
Das es ein AC gibt für die innere Landesverwaltung gibt weiß ich, aber gibt es noch einen Intelligenz-Test? Einige ältere Beamte haben gesagt, dass sie aowas machen mussten. Die jungen haben dazu nichts gesagt.
Hat in der letzten Zeit noch jemand so einen Test machen müssen?
Hat in der letzten Zeit noch jemand so einen Test machen müssen?
30.06.2022, 06:53
Ich hatte mich beworben und eigentlich auch Hoffnung das es klappt. Habe Noten 9,7 und 8,5. aber bin dann durch den Intelligenztest gefallen
30.06.2022, 11:19
Finanzverwaltung NRW macht den Test noch. kA obs beim Innenministerium anders ist.
30.06.2022, 11:36
Gute Intelligenztests sind eigentlich ziemlich präzise. Gabs einen Wissensteil? Die machen mir als reiner Fachidoten die meisten Probleme. Ka, wann der 1. Weltkrieg endete…
01.07.2022, 14:43
Habe an einer der Einstellungsrunden im letzten Jahr teilgenommen. Einen Intelligenztest gab es nicht, nur ein eintägiges AC. Drei Rollenspiele, eine Präsentation und ein Einzelgespräch. Hätte die Stelle haben können, habe mich letztlich aber für ein anderes Angebot entschieden. Halte insbesondere die "Rollenspiele" für wenig ausschlaggebend. Hängt zum großen Teil von der Tagesform und dem Wohlwollen des externen Dienstleisters ab, der einen bewertet.
02.07.2022, 16:58
03.07.2022, 10:23
(02.07.2022, 16:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 06:53)Brain schrieb: Ich hatte mich beworben und eigentlich auch Hoffnung das es klappt. Habe Noten 9,7 und 8,5. aber bin dann durch den Intelligenztest gefallenWann hast du den Test denn gemacht? Und war das beim Innenministerium?
Das war ehrlich gesagt ein Troll Beitrag weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass man nach 2 Staatsexamen noch einen Intelligenztest machen muss. Aber anscheinend gibt's das wirklich
03.07.2022, 11:01
Vielleicht vertritt das Land NRW auch nur die Ansicht des LG Cottbus (Urt. v. 27.01.2009, Az. 25 Ns 278/08):
Gute Examensnoten reichen demnach allein nicht, wenn man überdurschnittlich intelligente Kandidaten finden will
Zitat:Im Übrigen ist die Kammer auch davon überzeugt, dass es keiner überdurchschnittlichen Intelligenz bedarf, um das Abitur abzulegen, ein Jurastudium zu absolvieren und richterlicher Tätigkeit nachzugehen. Die Kammer ist aufgrund langjähriger Erfahrung mit einer Vielzahl von Juristen und von Kollegen der Überzeugung, dass es jedem durchschnittlich intelligenten Menschen bei einem gewissen Fleiß möglich ist, erfolgreich die höhere Schulbildung und ein Jurastudium zu absolvieren und beanstandungsfrei richterlicher Tätigkeit nachzugehen. Dass richterliche Tätigkeit Hochintelligenten mit einem überdurchschnittlichen IQ vorbehalten wäre, entspricht keinem Erfahrungssatz.
Gute Examensnoten reichen demnach allein nicht, wenn man überdurschnittlich intelligente Kandidaten finden will
