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FS-Beiträge und Handbücher im Literaturverzeichnis
Gast
Unregistered
 
#1
24.06.2022, 16:50
Hi,

wie zitiert ihr Beiträge in Festschriften und Handbüchern im Literaturverzeichnis?

Eigentlich soll man jeden Beitrag einzeln listen, hätte also ggf. mehrere Einträge aus demselben Handbuch. Beispiel:

"Olbrecht, Fiona: Compliance-Maßnahmen in der AG, in: Müller, Harald (Hrsg.), Die Aktiengesellschaft - Handbuch, 3. Auflage 2017, S. 95-122."
"Schmitz, Peter: Restrukturierung im Unternehmen, in: Müller, Harald (Hrsg.), Die Aktiengesellschaft - Handbuch, 3. Auflage 2017, S. 310-341."

Da ich teilweise fünf Beiträge aus ein und demselben Handbuch zitiere, finde ich das unpraktisch und unübersichtlich und möchte es beim Eintrag
 
"Müller, Harald (Hrsg.), Die Aktiengesellschaft - Handbuch, 3. Auflage 2017" 

belassen. Das wird bis auf in irgendwelchen verkopften Dissertationen auch überall so gehandhabt. Denkt ihr, dass irgendein DV sowas anstreichen würde?

(Das HdB. Die Aktiengesellschaft von Harald Müller ist fiktiv).
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Gast
Unregistered
 
#2
24.06.2022, 17:09
Habe es so gemacht (und so kenne ich es auch nur):
1. Festschriften und Sammelbände - jeden von mir zitierten Beitrag einzeln nach Autor.
2. Handbücher (Münchener Handbücher usw.) - zitiert und im Lit. Verz. jeweils wie einen Kommentar, also im Lit. Verz. auch nur das Handbuch nach Herausgebern
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Gast
Unregistered
 
#3
24.06.2022, 20:37
(24.06.2022, 17:09)Gast schrieb:  Habe es so gemacht (und so kenne ich es auch nur):
1. Festschriften und Sammelbände - jeden von mir zitierten Beitrag einzeln nach Autor.
2. Handbücher (Münchener Handbücher usw.) - zitiert und im Lit. Verz. jeweils wie einen Kommentar, also im Lit. Verz. auch nur das Handbuch nach Herausgebern

Genau so ist es üblich. Eine in Stein gemeißelte Regel ist das aber nicht, weil es in Deutschland für den juristischen Zitierstil keine allgemein akzeptierten Vorgaben (wie in den USA das Harvard Blue Book) gibt.
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Gast
Unregistered
 
#4
25.06.2022, 10:46
(24.06.2022, 20:37)Gast schrieb:  
(24.06.2022, 17:09)Gast schrieb:  Habe es so gemacht (und so kenne ich es auch nur):
1. Festschriften und Sammelbände - jeden von mir zitierten Beitrag einzeln nach Autor.
2. Handbücher (Münchener Handbücher usw.) - zitiert und im Lit. Verz. jeweils wie einen Kommentar, also im Lit. Verz. auch nur das Handbuch nach Herausgebern

Genau so ist es üblich. Eine in Stein gemeißelte Regel ist das aber nicht, weil es in Deutschland für den juristischen Zitierstil keine allgemein akzeptierten Vorgaben (wie in den USA das Harvard Blue Book) gibt.

Ok das ist praktisch, dann mache ich es so. Danke (:
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