16.06.2022, 22:03
Hallo Alle,
Der Titel sagt es schon: ich stehe vor der Entscheidung, mich bei der StA zu bewerben oder beim VG. Die Chancen stehen bei beidem sehr gut.
Spaß hat mir im Ref beides gemacht.
Ich fand die StA abwechslungsreicher und spannender von der Thematik (Strafrecht hat mir immer am meisten Freude gemacht) allerdings sind die Arbeitsbedingungen ja - zumindest zu Beginn - scheinbar nicht so berauschend. Außerdem habe ich den Eindruck, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung häufig nur Zeit bleibt, die Akten sehr oberflächlich zu bearbeiten. "Masse statt Klasse" scheint mir irgendwie das Motto zu sein. Ob das auf Dauer dann auch noch Spaß macht...?
Beim VG hingegen hatte ich den Eindruck, dass die einzelnen Sachen mit viel mehr Tiefe bearbeitet werden können/müssen (von Asyl vielleicht abgesehen). Ich glaube auch, dass es am VG deutlich entspannter zugeht und die Einarbeitung evtl besser läuft als bei der StA? Außerdem hatte ich in beiden Examina im ÖR die meisten Punkte, es scheint mir vielleicht doch besser zu liegen als das SR
Andererseits wäre bei der StA vielleicht ein Wechsel zum Gericht möglich, wenn ich von der StA genug habe. Das VG erscheint mir eher eine endgültige Entscheidung zu sein.
Bitte helft mir bei der Entscheidungsfindung! her mit euren Erfahrungen, Horrorstorys und Tipps. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!
Der Titel sagt es schon: ich stehe vor der Entscheidung, mich bei der StA zu bewerben oder beim VG. Die Chancen stehen bei beidem sehr gut.
Spaß hat mir im Ref beides gemacht.
Ich fand die StA abwechslungsreicher und spannender von der Thematik (Strafrecht hat mir immer am meisten Freude gemacht) allerdings sind die Arbeitsbedingungen ja - zumindest zu Beginn - scheinbar nicht so berauschend. Außerdem habe ich den Eindruck, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung häufig nur Zeit bleibt, die Akten sehr oberflächlich zu bearbeiten. "Masse statt Klasse" scheint mir irgendwie das Motto zu sein. Ob das auf Dauer dann auch noch Spaß macht...?
Beim VG hingegen hatte ich den Eindruck, dass die einzelnen Sachen mit viel mehr Tiefe bearbeitet werden können/müssen (von Asyl vielleicht abgesehen). Ich glaube auch, dass es am VG deutlich entspannter zugeht und die Einarbeitung evtl besser läuft als bei der StA? Außerdem hatte ich in beiden Examina im ÖR die meisten Punkte, es scheint mir vielleicht doch besser zu liegen als das SR
Andererseits wäre bei der StA vielleicht ein Wechsel zum Gericht möglich, wenn ich von der StA genug habe. Das VG erscheint mir eher eine endgültige Entscheidung zu sein.
Bitte helft mir bei der Entscheidungsfindung! her mit euren Erfahrungen, Horrorstorys und Tipps. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!
16.06.2022, 22:23
Kann zum VG nicht viel sagen. Bin aber StA. Das mit der Belastung stimmt im Schnitt schon, allerdings ist das vor allem ein Problem der allgemeinen Abteilungen. Die kann man aber meist nach ca. 1-2 Jahren verlassen. In den Sonderabteilungen - außer vielleicht Jugend und BtM - hat man dann deutlich mehr Zeit für die Verfahren. Das macht dann auch mehr Spaß. Wenig arbeitet man aber nur, wenn man das Verantwortungsbewusstsein schleifen lässt
16.06.2022, 23:42
VG >> StA
Aber wieso nicht Strafrecht als Richter am AG/LG machen? Dass dein Strafrecht für die Arbeit bei der StA nicht ausreicht, kann ich mir nicht vorstellen. Wie du selbst sagst, werden die meisten Verfahren sowieso nur "oberflächlich" bearbeitet und eigentlich gibt es auch sehr viele Fälle, die von der rechtlichen Seite aus kaum anspruchsvoll oder sich wiederholend sind. Sowieso halte ich die Examensklausuren nur für sehr bedingt aussagekräftig, zumal deine Noten im Strafrecht vermutlich auch nicht miserabel waren. Wenn ein Job Spaß macht, dann arbeitet man sich da auch schneller rein.
Für das VG braucht man in manchen Bundesländern etwas bessere Noten. Bei der StA eher nicht.
Aber wieso nicht Strafrecht als Richter am AG/LG machen? Dass dein Strafrecht für die Arbeit bei der StA nicht ausreicht, kann ich mir nicht vorstellen. Wie du selbst sagst, werden die meisten Verfahren sowieso nur "oberflächlich" bearbeitet und eigentlich gibt es auch sehr viele Fälle, die von der rechtlichen Seite aus kaum anspruchsvoll oder sich wiederholend sind. Sowieso halte ich die Examensklausuren nur für sehr bedingt aussagekräftig, zumal deine Noten im Strafrecht vermutlich auch nicht miserabel waren. Wenn ein Job Spaß macht, dann arbeitet man sich da auch schneller rein.
Für das VG braucht man in manchen Bundesländern etwas bessere Noten. Bei der StA eher nicht.
17.06.2022, 07:54
(16.06.2022, 22:03)Gast schrieb: Hallo Alle,
Der Titel sagt es schon: ich stehe vor der Entscheidung, mich bei der StA zu bewerben oder beim VG. Die Chancen stehen bei beidem sehr gut.
Spaß hat mir im Ref beides gemacht.
Ich fand die StA abwechslungsreicher und spannender von der Thematik (Strafrecht hat mir immer am meisten Freude gemacht) allerdings sind die Arbeitsbedingungen ja - zumindest zu Beginn - scheinbar nicht so berauschend. Außerdem habe ich den Eindruck, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung häufig nur Zeit bleibt, die Akten sehr oberflächlich zu bearbeiten. "Masse statt Klasse" scheint mir irgendwie das Motto zu sein. Ob das auf Dauer dann auch noch Spaß macht...?
Beim VG hingegen hatte ich den Eindruck, dass die einzelnen Sachen mit viel mehr Tiefe bearbeitet werden können/müssen (von Asyl vielleicht abgesehen). Ich glaube auch, dass es am VG deutlich entspannter zugeht und die Einarbeitung evtl besser läuft als bei der StA? Außerdem hatte ich in beiden Examina im ÖR die meisten Punkte, es scheint mir vielleicht doch besser zu liegen als das SR
Andererseits wäre bei der StA vielleicht ein Wechsel zum Gericht möglich, wenn ich von der StA genug habe. Das VG erscheint mir eher eine endgültige Entscheidung zu sein.
Bitte helft mir bei der Entscheidungsfindung! her mit euren Erfahrungen, Horrorstorys und Tipps. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!
Unterschätze Asylrecht nicht. Die Bearbeitungstiefe ist auf Tatsachenebene für die einzelnen Länder sehr tief, es hängt dann vom einzelnen Land ab, wie kompliziert die Einzelfälle an sich noch werden.
Dass man die Arbeit am VG mit 8 bis 20 Erledigungen im Monat (hängt sehr stark von den Zuständigkeiten der Kammer ab) nicht mit einer Allgemeinen Abteilung der StA vergleichen kann von der Komplexität der Einzelfälle ist offensichtlich. Dies trifft aber auch auf die zivilrichterliche Tätigkeit am LG zu. Die Zeit pro Verfahren ist am Schnitt an LG und VG dann nicht so unterschiedlich.
17.06.2022, 08:29
Danke schon mal für eure Antworten! Die Noten sind in beiden Bereichen im 2 stelligen Bereich, aber dennoch kann ja das eine einem leichter fallen als das andere
Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehe ich deshalb nicht ernsthaft in Betracht, weil ich kein Zivilrecht machen möchte Das macht mir einfach keinen Spaß.
Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehe ich deshalb nicht ernsthaft in Betracht, weil ich kein Zivilrecht machen möchte Das macht mir einfach keinen Spaß.
17.06.2022, 08:38
Liebe/r Threadersteller/in,
ich habe leider auch keinen Tipp für dich, glaube aber, deine Einschätzung ist recht zutreffend- basierend auf meinen Beobachtungen. Am Ende solltest du dich einfach nach deinem Gefühl entscheiden, vielleicht auch nach deinen Eindrücken im Vorstellungsgespräch.
Hast du vielleicht noch einen Tipp für die ÖR-Klausuren im zweiten Examen für mich? Ich habe da so meine Probleme und trotz Fleiß sehe ich kaum Verbesserungen....
ich habe leider auch keinen Tipp für dich, glaube aber, deine Einschätzung ist recht zutreffend- basierend auf meinen Beobachtungen. Am Ende solltest du dich einfach nach deinem Gefühl entscheiden, vielleicht auch nach deinen Eindrücken im Vorstellungsgespräch.
Hast du vielleicht noch einen Tipp für die ÖR-Klausuren im zweiten Examen für mich? Ich habe da so meine Probleme und trotz Fleiß sehe ich kaum Verbesserungen....
17.06.2022, 21:15
(16.06.2022, 22:23)Drin schrieb: Kann zum VG nicht viel sagen. Bin aber StA. Das mit der Belastung stimmt im Schnitt schon, allerdings ist das vor allem ein Problem der allgemeinen Abteilungen. Die kann man aber meist nach ca. 1-2 Jahren verlassen. In den Sonderabteilungen - außer vielleicht Jugend und BtM - hat man dann deutlich mehr Zeit für die Verfahren. Das macht dann auch mehr Spaß. Wenig arbeitet man aber nur, wenn man das Verantwortungsbewusstsein schleifen lässt
das mit der sta ist ein standort-/ anfänger- und oder dezernatszustand problem