Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl
Antworten

 
abstrakter Anklagesatz versuchter Diebstahl
RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#1
19.05.2022, 08:29
Da der Diebstahl ja ein Absichtsdelikt ist, darf "versuch zu haben" im abstrakten Anklagesatz ja nicht vor der Absicht stehen. Wie aber lautet dann der abstrake Anklagesatz für den versuchten Diebstahl? Und wie sieht es beim versuchten Diebstahl + versuchten Regelbeispiel aus?
Suchen
Zitieren
GastGast21
Unregistered
 
#2
19.05.2022, 08:43
In unseren AG-Unterlagen steht dazu "versucht zu haben, eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegzunehmen, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen".  Dass das "versucht zu haben" nicht vor der Absicht stehen darf, wurde uns nicht gesagt. Wenn das bei euch so ist, dann würde ich den Satz einfach umdrehen: "in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, versucht zu haben, eine fremde bewegliche Sache einem anderen wengzunehmen".
Zitieren
Sky
Senior Member
****
Beiträge: 347
Themen: 10
Registriert seit: Nov 2018
#3
19.05.2022, 10:13
in der Absicht, sich... versucht zu haben, eine fremde bewegliche..., wobei versucht wurde/ er / sie versucht hat zur Ausführung der Tat in ein Gebäude....

so z.B.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2022, 15:50 von Sky.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.265
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
20.05.2022, 08:24
Ich meine, als Staatsanwalt immer geschrieben zu haben: "unmittelbar dazu angesetzt zu haben", aber das scheint ja nicht üblich zu sein. Die Reihenfolge ist aber ganz bestimmt egal, denn dass es sich nur auf die objektive Seite bezieht, ist ja klar.
Suchen
Zitieren
babojura
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#5
20.05.2022, 15:00
(19.05.2022, 10:13)Sky schrieb:  in der Absicht, sich... versucht zu haben, eine fremde bewegliche..., wobei versucht wurde/ er / sie versucht hat zur Ausführung der Tat in ein Gebäude....

so z.B.

Das kann man auf alle versuchten Delikte mit überschießender Innentendenz übertragen. Das ist auch ganz einfach zu verstehen, weil die besondere Absicht (hier: Zueignungsabsicht) bei Versuchsbegehung schlicht vorgelegen haben muss, man da also auch nix versuchen kann
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus