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Bessere Examensbedingungen oder Optimieren des Lebenslaufs?
RefJurHE
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2022
#1
10.05.2022, 13:33
Mein Berufswunsch, das Richteramt, wird für mich leider notentechnisch absehbar unrealistisch bleiben. Meine realistischere Zweitwahl, die Verwaltung, ist mit Blick auf die nicht endlosen Stellenangebote bei nicht größtmöglicher örtlicher Flexibilität und Hürden wie den AC jedenfalls keine sichere Bank. Plan C wäre daher ein Unternehmen. GK und die Tätigkeit als RA haben für mich keinen großen Reiz.
 
Ich stelle mir die Frage, wie ich die Wahlstation unter diesen Umständen ausgestalten soll.
 
Dabei ist ein weiterer Faktor, dass ich den AV auf jeden Fall im Strafrecht oder Arbeitsrecht halten möchte, die Station also in diesem Schwerpunktbereich liegen muss. Die mündliche Prüfung zählt in meinem BL 40 % und ich werde auf einen möglichen Notensprung höchstwahrscheinlich angewiesen sein. Im Strafrecht fühle ich mich insoweit am sichersten, Arbeitsrecht ist im Vergleich zu ÖR und ZR für mich auf jeden Fall noch die beste Alternative.
 
Zur Auswahl (mit entsprechenden Angeboten) stehen:
- Station in einer Rechtsabteilung im Bereich des Arbeitsrechts
- Station in einer WPG im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
- Station am LG in einer Strafkammer

 
Die Station am Gericht hätte den Vorteil, dass ich mehrere Wochen Urlaub nehmen und ich den AV im Strafrecht halten könnte. Für eine möglichst gute mündliche Prüfung sicher die besten Rahmenbedingungen. Problematisch ist natürlich, wenn meine mündliche Prüfung trotzdem nicht gut läuft. Für eine Bewerbung in einem Unternehmen wäre ein solcher Lebenslauf – zusammen mit einer denkbaren durchschnittlichen oder gar unterdurchschnittlichen Examensnote – sicher sehr nachteilhaft.
 
Sowohl im Unternehmen als auch in der WPG hätte ich eine 4-Tage-Woche mit langen Wochenarbeitstagen und herausfordernden Tätigkeiten. Viel Zeit und Kraft zum Lernen und zum Trainieren des AV verbleibt dabei nicht. Bestenfalls (und auch das ist nicht sicher) kann ich 1 Woche Urlaub nehmen, längeren Urlaub wahrscheinlich nur mit dem Risiko einer Verweigerungshaltung oder eines schlechten Zeugnisses. Die mündliche Prüfung findet in meinem BL bereits 3 Wochen nach Ende der Wahlstation statt.
Mit Blick auf einen Berufseinstieg als Unternehmensjurist wäre eine Station im Arbeitsrecht sicher nicht schlecht (viele Stellenangebote im Arbeitsrecht, wobei man ohne Berufserfahrung als RA meines Wissens nach wohl oft auch keine guten Perspektiven hat). Die Station im Wirtschaftsstrafrecht in einer WPG ist demgegenüber natürlich nischig und lässt sich außerhalb von GK/Boutiquen und eben den WPG nicht wirklich verwerten. Für den Lebenslauf macht sich eine solche Station aber vermutlich dennoch besser als eine weitere Station am Gericht. Die Station erscheint für mich auch fachlich am interessantesten. Zudem fühle ich mich im Strafrecht mit Blick auf den AV wie gesagt am sichersten.

 
Zusammenfassend: Sollte ich bei der Wahlstation mit Blick auf den Berufswunsch Verwaltung(/Justiz) alles auf bestmögliche Bedingungen für die mündliche Prüfung (Wahlstation am Gericht) setzen oder für den Fall einer durchschnittlichen/unterdurchschnittlichen Examensnote einen breiter aufgestellten Lebenslauf schaffen, um bessere Bewerbungschancen für Alternativen zu haben (Unternehmen/WPG)?
 
Diese Entscheidung quält mich schon seit Monaten und ich drehe mich gefühlt nur im Kreis. Die mir nun möglichen drei Alternativen haben alle ihre Vor- und Nachteile - auch losgelöst von der übergreifenden Frage des Threads fällt es mir schwer, mich insoweit festzulegen. Über Input wäre ich sehr dankbar!
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Gasthessen987
Unregistered
 
#2
10.05.2022, 15:38
(10.05.2022, 13:33)RefJurHE schrieb:  Mein Berufswunsch, das Richteramt, wird für mich leider notentechnisch absehbar unrealistisch bleiben. Meine realistischere Zweitwahl, die Verwaltung, ist mit Blick auf die nicht endlosen Stellenangebote bei nicht größtmöglicher örtlicher Flexibilität und Hürden wie den AC jedenfalls keine sichere Bank. Plan C wäre daher ein Unternehmen. GK und die Tätigkeit als RA haben für mich keinen großen Reiz.
 
Ich stelle mir die Frage, wie ich die Wahlstation unter diesen Umständen ausgestalten soll.
 
Dabei ist ein weiterer Faktor, dass ich den AV auf jeden Fall im Strafrecht oder Arbeitsrecht halten möchte, die Station also in diesem Schwerpunktbereich liegen muss. Die mündliche Prüfung zählt in meinem BL 40 % und ich werde auf einen möglichen Notensprung höchstwahrscheinlich angewiesen sein. Im Strafrecht fühle ich mich insoweit am sichersten, Arbeitsrecht ist im Vergleich zu ÖR und ZR für mich auf jeden Fall noch die beste Alternative.
 
Zur Auswahl (mit entsprechenden Angeboten) stehen:
- Station in einer Rechtsabteilung im Bereich des Arbeitsrechts
- Station in einer WPG im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
- Station am LG in einer Strafkammer

 
Die Station am Gericht hätte den Vorteil, dass ich mehrere Wochen Urlaub nehmen und ich den AV im Strafrecht halten könnte. Für eine möglichst gute mündliche Prüfung sicher die besten Rahmenbedingungen. Problematisch ist natürlich, wenn meine mündliche Prüfung trotzdem nicht gut läuft. Für eine Bewerbung in einem Unternehmen wäre ein solcher Lebenslauf – zusammen mit einer denkbaren durchschnittlichen oder gar unterdurchschnittlichen Examensnote – sicher sehr nachteilhaft.
 
Sowohl im Unternehmen als auch in der WPG hätte ich eine 4-Tage-Woche mit langen Wochenarbeitstagen und herausfordernden Tätigkeiten. Viel Zeit und Kraft zum Lernen und zum Trainieren des AV verbleibt dabei nicht. Bestenfalls (und auch das ist nicht sicher) kann ich 1 Woche Urlaub nehmen, längeren Urlaub wahrscheinlich nur mit dem Risiko einer Verweigerungshaltung oder eines schlechten Zeugnisses. Die mündliche Prüfung findet in meinem BL bereits 3 Wochen nach Ende der Wahlstation statt.
Mit Blick auf einen Berufseinstieg als Unternehmensjurist wäre eine Station im Arbeitsrecht sicher nicht schlecht (viele Stellenangebote im Arbeitsrecht, wobei man ohne Berufserfahrung als RA meines Wissens nach wohl oft auch keine guten Perspektiven hat). Die Station im Wirtschaftsstrafrecht in einer WPG ist demgegenüber natürlich nischig und lässt sich außerhalb von GK/Boutiquen und eben den WPG nicht wirklich verwerten. Für den Lebenslauf macht sich eine solche Station aber vermutlich dennoch besser als eine weitere Station am Gericht. Die Station erscheint für mich auch fachlich am interessantesten. Zudem fühle ich mich im Strafrecht mit Blick auf den AV wie gesagt am sichersten.

 
Zusammenfassend: Sollte ich bei der Wahlstation mit Blick auf den Berufswunsch Verwaltung(/Justiz) alles auf bestmögliche Bedingungen für die mündliche Prüfung (Wahlstation am Gericht) setzen oder für den Fall einer durchschnittlichen/unterdurchschnittlichen Examensnote einen breiter aufgestellten Lebenslauf schaffen, um bessere Bewerbungschancen für Alternativen zu haben (Unternehmen/WPG)?
 
Diese Entscheidung quält mich schon seit Monaten und ich drehe mich gefühlt nur im Kreis. Die mir nun möglichen drei Alternativen haben alle ihre Vor- und Nachteile - auch losgelöst von der übergreifenden Frage des Threads fällt es mir schwer, mich insoweit festzulegen. Über Input wäre ich sehr dankbar!

Hey! Also ich rate meinen Freunden, die das Ref noch vor sich haben, sich wenigstens in der Wahlstation eine coole Stelle zu suchen, da ich persönlich und bei einem nahen Freund mitbekommen habe, dass gerade in der Verwaltung Vitamin B schon sehr wichtig ist und wenn man seinen Ausbilder überzeugt, da schon auch was machbar ist, mit ich nenne es mal "Namen in den Ring" werfen. Natürlich kann er dich nicht zum AC einladen oder dich auf irgendwelche Listen setzen, aber wenn ein Ausbilder dich "vorschlägt", hat das nicht zu vernachlässigende Vorteile :)
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Gast
Unregistered
 
#3
11.05.2022, 11:04
In einem Bundesland, in dem die mündliche Prüfung 40% zählt, würde ich die Ambitionen auf den Staatsdienst nicht vorschnell aufgeben. Selbst bei zB 5 Punkte in den Klausuren kannst du mit 13 Punkten noch über 8 Punkte kommen.
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RefJurHE
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2022
#4
11.05.2022, 11:44
(11.05.2022, 11:04)Gast schrieb:  In einem Bundesland, in dem die mündliche Prüfung 40% zählt, würde ich die Ambitionen auf den Staatsdienst nicht vorschnell aufgeben. Selbst bei zB 5 Punkte in den Klausuren kannst du mit 13 Punkten noch über 8 Punkte kommen.

Damit hast du sicher recht. Daher auch meine Unentschlossenheit bzw. Ausgangsfrage, ob es sinnvoll ist, alles auf diese Karte zu setzen und eine Wahlstation bei Gericht wegen möglichst viel Lernzeit und einem AV im Strafrecht bzw. die Wahlstation bei der WPG im Wirtschaftsstrafrecht zumindest wegen des AV im Strafrecht ggü. dem Unternehmen (AV im Arbeitsrecht und möglicher Türöffner für spätere Bewerbungen in diesem oder anderen Unternehmen) vorzuziehen.

Vielleicht überbewerte ich auch den Umstand, ob man in der Wahlstation eine 4-Tage-Woche oder etwas mehr Zeit und ggf. Urlaub für die Vorbereitung auf die Mündliche hat. Ich weiß nur, dass mir der AV im klar Strafrecht am besten liegt und Arbeitsrecht wegen des eingegrenzten Stoffumgangs zumindest noch vergleichsweise weniger riskant ist (wenngleich ich mich im Strafrecht sicherer fühle). Gleichzeitig will ich mir mit einem zu sehr auf die Justiz ausgerichteten Lebenslauf nicht Alternativen verbauen, wenn es notentechnisch am Ende hierfür doch nicht reicht.


Danke für den übrigen Input!
In der Verwaltungsstation habe ich bereits in der von mir favorisierten Behörde eine Station abgeleistet und einen guten Eindruck hinterlassen. Daneben war ich noch am VG. Um einen Plan C ggü. der Justiz und der Verwaltung zu haben, ist es mir wichtig, noch einen ganz anderen Bereich (Unternehmen/WPG) kennenzulernen.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.05.2022, 14:34
Im StrafR käme auch noch eine Station bei der StA in Betracht. Das stelle ich mir (insbs. wegen der Möglichkeit, selbst Sitzungsvertretungen zu übernehmen) ggf. etwas spannender vor als bei der großen/kleinen Strafkammer.

Ich war in Bayern (nur) in der Strafrechtsstation bei der StA und der StAGrL meinte, wenn ich auch zur Wahlstation zur StA komme, muss/darf ich nur Sitzungsvertretungen machen, keine Abschlussverfügungen mehr. Das ist wohl so üblich und liegt nicht an meiner Leistung.
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Scheiternmachtschlau
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#6
11.05.2022, 16:13
(11.05.2022, 14:34)Gast schrieb:  Im StrafR käme auch noch eine Station bei der StA in Betracht. Das stelle ich mir (insbs. wegen der Möglichkeit, selbst Sitzungsvertretungen zu übernehmen) ggf. etwas spannender vor als bei der großen/kleinen Strafkammer.

Ich war in Bayern (nur) in der Strafrechtsstation bei der StA und der StAGrL meinte, wenn ich auch zur Wahlstation zur StA komme, muss/darf ich nur Sitzungsvertretungen machen, keine Abschlussverfügungen mehr. Das ist wohl so üblich und liegt nicht an meiner Leistung.

StA kann von der Arbeitsbelastung - je nach Ausbilder und Einteilung zum Sitzungsdienst - zeitlich auch ziemlich anspruchsvoll werden. Fall man das in Erwägung zieht, würde ich auf jeden Fall den Ausbilder selbst wählen und vorab besprechen, wie arbeitsintensiv sich die Ausbildung bei ihr/ihm gestalten wird.

Ansonsten würde ich noch anmerken, dass ein planbarer stationsarbeitsfreier Tag in der Woche manchmal mehr wert sein kann, als dieselbe oder ggf sogar mehr freie Zeit in Summe, die sich dann aber spontan zwischen zwei Sitzungen am Verhandlungstag und der Aktenbearbeitung für das Gericht ergibt. In solchen Situationen könnte man dann zwar theoretisch lernen, aber meistens nutzt man die Zeit dann doch anders. 
Ein Mitreferendar hat es die letzten Wochen bei seiner Station in der Verwaltung übrigens so gehandhabt, dass er gegen Feierabend noch eine zusätzliche Stunde im Büro drangehängt hat, in der er lernen konnte. Das muss wohl sehr produktiv gewesen sein.
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Gast
Unregistered
 
#7
18.05.2022, 16:30
Tipp von einem alten Hasen: Lebenslauf optimieren bzw. spannende Stationen wählen. Rückschauend habe ich nicht das Gefühl, dass Leute mit exzessiven Tauchstationen bessere Noten erzielt haben; oftmals haben die ihre Lernzeit nur ausgedehnt aber nicht effizienter gelernt (eher andersrum). 

Gleichzeitig habe ich aber schon oft gesehen, wie eine gute Station jemandem trotz nicht so berauschender Noten den Berufseinstieg ermöglicht hat.

Ich würde nicht alles auf die Examensnote-Karte setzen. Erst recht nicht, wenn ich sowieso notenmäßig nicht so stark wäre. Das kann man sich nur erlauben, wenn >8 Punkte sicher sind.
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