25.12.2018, 16:09
Hallo zusammen,
ich fange in wenigen Monaten mit dem Ref an und würde mich gerne ein wenig darauf vorbereiten, indem ich das materielle Recht wiederhole. Ich hatte fürs Examen die Alpmann Karteikarten, die ich teils ergänzt habe. Meint ihr, die bzw. generell Lernmaterialien fürs 1. Examen sind brauchbar? Vor allem interessiert es mich, wie die Streitdarstellung in den Klausuren aussieht? Findet überhaupt eine statt oder folgt man immer dem BGH? Falls letzteres zutrifft, folge ich einfach der BGH-Meinung ohne die Argumente zu nennen?
Liebe Grüße
ich fange in wenigen Monaten mit dem Ref an und würde mich gerne ein wenig darauf vorbereiten, indem ich das materielle Recht wiederhole. Ich hatte fürs Examen die Alpmann Karteikarten, die ich teils ergänzt habe. Meint ihr, die bzw. generell Lernmaterialien fürs 1. Examen sind brauchbar? Vor allem interessiert es mich, wie die Streitdarstellung in den Klausuren aussieht? Findet überhaupt eine statt oder folgt man immer dem BGH? Falls letzteres zutrifft, folge ich einfach der BGH-Meinung ohne die Argumente zu nennen?
Liebe Grüße
25.12.2018, 17:32
26.12.2018, 10:12
Hallo Annalena,
die Lernmaterialien des ersten Examens sind zumindest dann verwertbar, wenn du sie an die Anforderungen des zweiten Examens anpasst. Das bedeutet primär, die ganzen unzähligen Meinungsstreitigkeiten nebst ihren vier Mindermeinungen auszusortieren. Eine Streitdarstellung in der Klausur benötigt keine Auseinandersetzung mit jedem noch so kleinen Streit. Zwar ist es richtig, dass man in erster Linie der Meinung des BGH folgen sollte, jedoch bedarf es, wie vom Vorredner schon beschrieben, einer rechtlichen Begründung, welche deine Argumentation trägt.
Es gibt jedoch auch Literatur, die ausschließlich auf die Anforderungen, die im zweiten Examen an das materielle Recht gelegt werden, ausgerichtet sind. Marktführer sind hierbei wohl die Skripten von Kaiser und A/S ("die großen Roten"), wobei ich zumindest bei Ersteren eine Probelektüre empfehlen würde, da der Schreibstil der Autoren doch etwas eigen ist. Ich persönlich kann für das schnelle Wiederholen auch die Reihe "Jura Kompakt" empfehlen, wobei auch hier die Meinungsstreitigkeiten überlesen werden sollten.
Was die Vorbereitung auf das Ref angeht, kann ich empfehlen, zumindest mal die Skripten des Prozessrechts aus dem ersten Examen zu lesen, bspw Hemmer - ZPO. Dort bekommt man einen guten Überblick, um sich zumindest gut in die neue Materie einzufinden. Vertiefte Skripte und Lehrbücher empfehlen sich mE vor Ref-Antritt noch nicht.
Viele Grüße und viel Erfolg!
die Lernmaterialien des ersten Examens sind zumindest dann verwertbar, wenn du sie an die Anforderungen des zweiten Examens anpasst. Das bedeutet primär, die ganzen unzähligen Meinungsstreitigkeiten nebst ihren vier Mindermeinungen auszusortieren. Eine Streitdarstellung in der Klausur benötigt keine Auseinandersetzung mit jedem noch so kleinen Streit. Zwar ist es richtig, dass man in erster Linie der Meinung des BGH folgen sollte, jedoch bedarf es, wie vom Vorredner schon beschrieben, einer rechtlichen Begründung, welche deine Argumentation trägt.
Es gibt jedoch auch Literatur, die ausschließlich auf die Anforderungen, die im zweiten Examen an das materielle Recht gelegt werden, ausgerichtet sind. Marktführer sind hierbei wohl die Skripten von Kaiser und A/S ("die großen Roten"), wobei ich zumindest bei Ersteren eine Probelektüre empfehlen würde, da der Schreibstil der Autoren doch etwas eigen ist. Ich persönlich kann für das schnelle Wiederholen auch die Reihe "Jura Kompakt" empfehlen, wobei auch hier die Meinungsstreitigkeiten überlesen werden sollten.
Was die Vorbereitung auf das Ref angeht, kann ich empfehlen, zumindest mal die Skripten des Prozessrechts aus dem ersten Examen zu lesen, bspw Hemmer - ZPO. Dort bekommt man einen guten Überblick, um sich zumindest gut in die neue Materie einzufinden. Vertiefte Skripte und Lehrbücher empfehlen sich mE vor Ref-Antritt noch nicht.
Viele Grüße und viel Erfolg!