01.05.2022, 21:19
Folgende Situation:
Ich will nach dem Ref. nach kurzeitiger Arbeitslosigkeit mittelfristig in Teilzeit (12h/Woche) als angestellter Arbeitnehmer arbeiten. Mit dem Gehalt komme ich aus. Während des Referendariats wurde für mich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt (keine Verbeamtung auf Zeit o.ä.).
Ich habe im Wesentlichen zwei Optionen:
a) Der Arbeitsagentur bei Zeiten einfach mitteilen, dass ich nicht mehr arbeitslos bin und kein ALG I mehr haben will. Ich wäre dann künftig "ganz normaler", vollständig sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer in Teilzeit.
b) Gem. § 138 III SGB III könnte ich wohl weiterhin (formal) arbeitslos bleiben und meine Tätigkeit als Nebentätigkeit deklarieren, da meine Tätigkeit weniger als 15h wöchentlich umfasst. Mein ALG I würde dann natürlich gekürzt: § 155 I 1 SGB III:
"(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen."
Dank vergüteter Stationen ist mein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 12 Monate und damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erstens höher als mein künftiges Teilzeitgehalt und zweitens so hoch, dass wohl trotz dieser Anrechnung noch ein ALG I von (grob überschlagen) etwa 200 €/Monat verbleiben würde.
Meine Überlegungen:
- Für b) spricht, dass ich dadurch ca. 200 €/Monat kassieren könnte.
- Für b) spricht, dass ich andernfalls mittelfristig mit Arbeit weniger Einkommen hätte als ohne (da ALG I > künftiges Gehalt)!
- Ich würde theoretisch weiter den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (sonst wäre ich ja nicht arbeitslos), habe aber eigentlich wenig Lust, mich weiter irgendwo zu bewerben oder mehr als die 12h/Woche zu arbeiten. Gegen b) spricht, dass mich die Arbeitsagentur wohl weiterhin mit Vermittlungsbemühungen nerven würde und ich den Pflichten Arbeitsloser unterliegen würde (zB im Hinblick auf Urlaub...)
- Ich will natürlich keinesfalls Straftaten behen und auch keine Ordnungswidrigkeiten. (Übersehe ich hier irgendwelche?!). Wenn mir die Arbeitsagentur im Fall b) irgendwann mein ALG I kürzt/streicht, könnte ich damit aber leben (die Alternative ist ja, von vornherein darauf zu verzichten). Früher oder später ließe sich das wohl nicht vermeiden, die werden mir ja nicht ewig ALG I zahlen, das ist ja eh zeitlich begrenzt.
- Wie sich das auf die Rente auswirkt, müsste ich mir auch mal noch überlegen. (Annahme: langfristig gesetzl. Rentenversicherung oder Verbeamtung, das Fass Versorgungswerk vs. GRV will ich hier nicht aufmachen)
- Wie würde sich denn eigentlich eine etwaige Deklaration meiner künftigen Teilzeittätigkeit als Nebentätigkeit auf ESt und Sozialversicherungsabgaben auswirken?
- Ist möglicherweise b) kurzfristig die bessere Option (sofort mehr Geld auf dem Konto), langfristig aber eventuell a) (AL-Versicherung, Rente (??!)).
Gibt es weitere Implikationen, die ich im Moment übersehe?
Klingt erstmal relativ speziell, aber vielleicht hat sich ja jemand schon mal ähnliche Fragen gestellt. Eine promotionsbegleitende WisMit-Tätigkeit o.ä. in Teilzeit nach dem Ref. ist ja nicht so selten.
Bin auf Erfahrungen/Ideen/Tipps gespannt...
(und ja, das Ganze ist schon eher ein Luxusproblem )
Ich will nach dem Ref. nach kurzeitiger Arbeitslosigkeit mittelfristig in Teilzeit (12h/Woche) als angestellter Arbeitnehmer arbeiten. Mit dem Gehalt komme ich aus. Während des Referendariats wurde für mich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt (keine Verbeamtung auf Zeit o.ä.).
Ich habe im Wesentlichen zwei Optionen:
a) Der Arbeitsagentur bei Zeiten einfach mitteilen, dass ich nicht mehr arbeitslos bin und kein ALG I mehr haben will. Ich wäre dann künftig "ganz normaler", vollständig sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer in Teilzeit.
b) Gem. § 138 III SGB III könnte ich wohl weiterhin (formal) arbeitslos bleiben und meine Tätigkeit als Nebentätigkeit deklarieren, da meine Tätigkeit weniger als 15h wöchentlich umfasst. Mein ALG I würde dann natürlich gekürzt: § 155 I 1 SGB III:
"(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen."
Dank vergüteter Stationen ist mein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 12 Monate und damit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erstens höher als mein künftiges Teilzeitgehalt und zweitens so hoch, dass wohl trotz dieser Anrechnung noch ein ALG I von (grob überschlagen) etwa 200 €/Monat verbleiben würde.
Meine Überlegungen:
- Für b) spricht, dass ich dadurch ca. 200 €/Monat kassieren könnte.
- Für b) spricht, dass ich andernfalls mittelfristig mit Arbeit weniger Einkommen hätte als ohne (da ALG I > künftiges Gehalt)!
- Ich würde theoretisch weiter den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (sonst wäre ich ja nicht arbeitslos), habe aber eigentlich wenig Lust, mich weiter irgendwo zu bewerben oder mehr als die 12h/Woche zu arbeiten. Gegen b) spricht, dass mich die Arbeitsagentur wohl weiterhin mit Vermittlungsbemühungen nerven würde und ich den Pflichten Arbeitsloser unterliegen würde (zB im Hinblick auf Urlaub...)
- Ich will natürlich keinesfalls Straftaten behen und auch keine Ordnungswidrigkeiten. (Übersehe ich hier irgendwelche?!). Wenn mir die Arbeitsagentur im Fall b) irgendwann mein ALG I kürzt/streicht, könnte ich damit aber leben (die Alternative ist ja, von vornherein darauf zu verzichten). Früher oder später ließe sich das wohl nicht vermeiden, die werden mir ja nicht ewig ALG I zahlen, das ist ja eh zeitlich begrenzt.
- Wie sich das auf die Rente auswirkt, müsste ich mir auch mal noch überlegen. (Annahme: langfristig gesetzl. Rentenversicherung oder Verbeamtung, das Fass Versorgungswerk vs. GRV will ich hier nicht aufmachen)
- Wie würde sich denn eigentlich eine etwaige Deklaration meiner künftigen Teilzeittätigkeit als Nebentätigkeit auf ESt und Sozialversicherungsabgaben auswirken?
- Ist möglicherweise b) kurzfristig die bessere Option (sofort mehr Geld auf dem Konto), langfristig aber eventuell a) (AL-Versicherung, Rente (??!)).
Gibt es weitere Implikationen, die ich im Moment übersehe?
Klingt erstmal relativ speziell, aber vielleicht hat sich ja jemand schon mal ähnliche Fragen gestellt. Eine promotionsbegleitende WisMit-Tätigkeit o.ä. in Teilzeit nach dem Ref. ist ja nicht so selten.
Bin auf Erfahrungen/Ideen/Tipps gespannt...
(und ja, das Ganze ist schon eher ein Luxusproblem )
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
01.05.2022, 22:17
Jo, b) geht problemlos. Kleiner bonus Tipp, wenn du die 12 Std extra (bzw. Was dir das OLG erlaubt) bereits während des Refs arbeitest, darfst du später mehr davon behalten, bzw es wird weniger angerechnet
02.05.2022, 09:50
Freiwillig unter Hartz 4 Niveau leben? Ob das dauerhaft so eine gute Idee ist? Spätestens wenn Du mal Familie haben willst. Das würde ich mir aber nochmal überlegen..
02.05.2022, 10:05
Auch auf die Gefahr hin, einem Troll zu antworten: Promovierst du nebenbei oder wie kommt man auf so etwas?
Falls du dich arbeitslos meldest, musst du Bewerbungen schreiben und Vermittlungsangebote annehmen. Sich darauf zu verlassen, absichtlich Absagen zu kassieren, würde ich nicht machen. Das kann schnell nach hinten los gehen (Rückmeldung vom AG, Bewerbungstraining etc.).
Und dass es nach einem Jahr nur noch Hartz 4 gibt, ist dir sicherlich auch bewusst? Dann darfst du dich sowieso mit Bewerbungstrainings, Schulungen und solchen Dingen auseinander setzen.
Eine Bekannte erzählte mir mal, sie musste einen Computerkurs absolvieren. Ungelogen, da wurde anfangs gezeigt, wo der Knopf ist, um den PC anzustellen.
Also wenn das das Niveau ist, auf dem du dich nach Studium und Ref siehst, nur zu.
Falls du dich arbeitslos meldest, musst du Bewerbungen schreiben und Vermittlungsangebote annehmen. Sich darauf zu verlassen, absichtlich Absagen zu kassieren, würde ich nicht machen. Das kann schnell nach hinten los gehen (Rückmeldung vom AG, Bewerbungstraining etc.).
Und dass es nach einem Jahr nur noch Hartz 4 gibt, ist dir sicherlich auch bewusst? Dann darfst du dich sowieso mit Bewerbungstrainings, Schulungen und solchen Dingen auseinander setzen.
Eine Bekannte erzählte mir mal, sie musste einen Computerkurs absolvieren. Ungelogen, da wurde anfangs gezeigt, wo der Knopf ist, um den PC anzustellen.
Also wenn das das Niveau ist, auf dem du dich nach Studium und Ref siehst, nur zu.
02.05.2022, 17:21
OP hier: Wenn ich von "mittelfristig" spreche, meine ich die Zeit, in der ich ALG I bekomme, das ist bekanntlich wesentlich mehr als Hartz IV. Und ja, mir ist bewusst, dass das nicht unbegrenzt lange gezahlt wird. Und nein, ich will natürlich nicht unter Hartz IV-Niveau leben. Und nein, ich will auch nicht langfristig (i.e. Jahrzehnte) von einem 12h-Job leben (so gut ist das Gehalt dann auch wieder nicht).
02.05.2022, 18:41
Geh arbeiten und verdiene deinen Lebensunterhalt selbst oder komm mit dem aus, was du in deinem 12h-Job verdienst.
Ich habe ein paar Kenntnisse im Sozialrecht, aber ich wüsste nicht, warum ich oder jemand anderes aus dem Forum dir beim Schmarotzen auf Kosten der Allgemeinheit helfen sollte.
Ich habe ein paar Kenntnisse im Sozialrecht, aber ich wüsste nicht, warum ich oder jemand anderes aus dem Forum dir beim Schmarotzen auf Kosten der Allgemeinheit helfen sollte.
02.05.2022, 19:28
Warum will man so etwas machen? Was treibst du denn in der restlichen Zeit?
Musst du natürlich nicht offenbaren, aber es wäre schon sehr interessant. Mir wäre da schlichtweg stinklangweilig...oder planst du Reisen, einen Partysommer etc?
Musst du natürlich nicht offenbaren, aber es wäre schon sehr interessant. Mir wäre da schlichtweg stinklangweilig...oder planst du Reisen, einen Partysommer etc?