22.04.2022, 11:51
Hallo zusammen,
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch

22.04.2022, 12:27
(22.04.2022, 11:51)Mops schrieb: Hallo zusammen,
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch
So wie ich es kenne aus der Familie gibt es eine neue Urkunde, aber keine neue Erprobung. Da steht dann sowas drauf wie „unter Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Lebenszeit unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Regierungsrat ernannt“. Man kann auch zum Ablauf der richterlichen Erprobung ins Ministerium wechseln und dort auf Lebenszeit Verbeamtet/Ernannt werden.
22.04.2022, 16:45
(22.04.2022, 11:51)Mops schrieb: Hallo zusammen,
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch
Also bei einem Wechseln ins JM bleibst du idR Richter / StA.
Ansonsten guck mal in die jeweilige Landes LaufbahnVO, für NRW ist der Wechsel von Richtern iwo in den §§ 50 ff LVO NRW geregelt soweit ich mich erinnere...
22.04.2022, 17:39
(22.04.2022, 16:45)DMOWMYH schrieb:(22.04.2022, 11:51)Mops schrieb: Hallo zusammen,
Vielleicht kennt einer von euch ja das Problem und kann mir weiter helfen.
Wenn ein Richter R1 versetzt wird, an ein Ministerium, muss er dann eine Ernennungsurkunden bekommen (sprich neu ernannt werden) oder nicht?
Die Frage währe, ob er auch eine Mindestpribezeit zu absolvieren hätte oder nicht.
Und selbst wenn man sagt, dass eine Ernennung samt Probezeit nicht notwendig ist, bräuchte er dich trotzdem eine neue Urkunde weil er von dem Status Richter in den Status eines Regierungsrates/Oberregierungsrates wechselt oder?
Ich weiß, von Wechseln von Richtern in die Ministerien, aber mich interessiert konkret die Verfahrensweise.
Danke euch
Also bei einem Wechseln ins JM bleibst du idR Richter / StA.
Ansonsten guck mal in die jeweilige Landes LaufbahnVO, für NRW ist der Wechsel von Richtern iwo in den §§ 50 ff LVO NRW geregelt soweit ich mich erinnere...
Bei einer Abordnung ja, nicht aber beim Laufbahnwechsel. Mir ist aber auch nicht wirklich klar, was der Fragesteller tatsächlich will…
22.04.2022, 23:07
Anders als bei der Anordnung ändert sich hier das Statusamt, und dann braucht es immer eine Ernennungsurkunde und in dem Beispiel erst Recht, weil vorher gar kein Beamten-, sondern ein Richterverhältnis bestand - 8 BeamtStG.
Neue Probezeit gibt es normalerweise nicht, die wird angerechnet, z.B. 19 V 5 BWLBG. Anders, wenn es um bestimmte Führungsämter geht, die eine eigene Probezeit haben können.
Neue Probezeit gibt es normalerweise nicht, die wird angerechnet, z.B. 19 V 5 BWLBG. Anders, wenn es um bestimmte Führungsämter geht, die eine eigene Probezeit haben können.
24.04.2022, 10:50
Vielen Dank, das waren schon einige gute Ideen.