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das "nationalste" Rechtsgebiet
Thadäus
Unregistered
 
#1
01.04.2022, 10:49
Hi Leute,

ich würde mich gerne als WisMit in einer GK bewerben. Habe im ersten Examen im Staatsteil auch knapp das Gut geschafft. Allerdings gibt es ein großes Problem: Mein Englisch ist wirklich miserabel. Habe seit dem Abi eigentlich keine nennenswerten Erfahrungen vorzuweisen.

Daher meine Frage: Gibt es eine Praxisgruppe in der vergleichsweise wenig Englisch benötigt wird und ich meine Einstellungschancen durch eine gezielte Bewerbung erhöhen kann? Also M & A wird es wahrscheinlich nicht sein. Ich hatte an öffentliches Wirtschaftsrecht gedacht. Das würde ganz gut passen, da ich auch meinen Schwerpunkt im Öffentlichen Recht absolviert habe. Oder berät man dort in erster Linie ausländische Mandanten, die sich mit dem deutschen Staat beschäftigen müssen?

Also ich bin auf jeden Fall gewillt, diese Sprachbaustelle während des Refs zu beheben, aber kurzfristig sehe ich da leider schwarz.

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir Tipps für das passende Rechtsgebiet geben könntet.

Vielen Dank :)
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
01.04.2022, 11:03
Als WiMi in einer Kanzlei hast du genug Zeit um an deinem Englisch zu arbeiten (wann sonst, wenn nicht dann?). Du wirst nie etwas in einem Call sagen müssen, höchstens emails oder Memos auf Englisch schreiben und da kannst du DeepL nutzen (und deine Chefs schreiben eh nochmal alles um). Mach die Wahl deines Rechtsgebiets daher nicht davon abhängig.

Zudem hängt es, wie du selbst erkennst, an den Mandanten. Ich arbeite in der Prozessführung, das ist zu 100% auf Deutsch vor den Gerichten, ebenso die Schriftsätze. Meine Mandanten sind aber zu 80% im Ausland, so das sehr viele emails, Dokumente, Calls und Abstimmungen auf Englisch laufen.
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Gast
Unregistered
 
#3
01.04.2022, 13:49
Du hast ein "Gut" im ersten Examen erreicht, aber schaffst es nicht, Englisch zu lernen?

Erstens: In der GK laufen jede Menge Leute rum, die zwar "Englisch-verhandlungssicher" im Lebenslauf stehen haben, faktisch aber sehr schlecht darin sind und keinen juckt es. Die nutzen für Mails einfach "deepL". Außerdem bieten sehr viele Kanzleien auch Englischkurse für die Anwälte und Wissmits an, die man besuchen kann. 

Zweitens: Englisch gehört zu den einfachsten Sprachen, die man lernen kann. Zumindest wenn es um die Kenntniserlangung auf einem durchschnittlichen Niveau geht. Ich habe neben Englisch schon andere Sprachen wie Spanisch, Französisch, Russisch und Arabisch ausprobiert und ich kann dir sagen, dass gerade die letzten 3 deutlich schwerer sind. Es sollte für dich also ein leichtes sein, deine Englischkenntnisse im Selbststudium aufzubessern.

Drittens: Wenn du wirklich arge Probleme mit der englischen Sprache hast, dann würde ich zumindest versuchen, nicht in eine amerikanische oder englische Großbude zu gehen. Dort dürfte die Tendenz, Englisch sprechen oder schreiben zu müssen, höher sein als in einer deutschen GK. Gerade weil die halt auch mehr englischsprachige Kollegen haben und in der Tendenz wahrscheinlich noch mehr internationale Mandanten.
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Gast
Unregistered
 
#4
01.04.2022, 16:21
(01.04.2022, 13:49)Gast schrieb:  Du hast ein "Gut" im ersten Examen erreicht, aber schaffst es nicht, Englisch zu lernen?

Erstens: In der GK laufen jede Menge Leute rum, die zwar "Englisch-verhandlungssicher" im Lebenslauf stehen haben, faktisch aber sehr schlecht darin sind und keinen juckt es. Die nutzen für Mails einfach "deepL". Außerdem bieten sehr viele Kanzleien auch Englischkurse für die Anwälte und Wissmits an, die man besuchen kann. 

Zweitens: Englisch gehört zu den einfachsten Sprachen, die man lernen kann. Zumindest wenn es um die Kenntniserlangung auf einem durchschnittlichen Niveau geht. Ich habe neben Englisch schon andere Sprachen wie Spanisch, Französisch, Russisch und Arabisch ausprobiert und ich kann dir sagen, dass gerade die letzten 3 deutlich schwerer sind. Es sollte für dich also ein leichtes sein, deine Englischkenntnisse im Selbststudium aufzubessern.

Drittens: Wenn du wirklich arge Probleme mit der englischen Sprache hast, dann würde ich zumindest versuchen, nicht in eine amerikanische oder englische Großbude zu gehen. Dort dürfte die Tendenz, Englisch sprechen oder schreiben zu müssen, höher sein als in einer deutschen GK. Gerade weil die halt auch mehr englischsprachige Kollegen haben und in der Tendenz wahrscheinlich noch mehr internationale Mandanten.


Zu Zweitens: Das kann man nicht so generell sagen. Der Einstieg bei Englisch ist sicher leicht, wird aber immer schwieriger, je besser man wird.
Wenn man gut in Englisch und Französisch ist, dann ist es wahrscheinlich in Französisch leichter, um auf ein noch
höheres Niveau zu kommen.
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Gast
Unregistered
 
#5
01.04.2022, 16:23
Das komplette Öffentliche Recht.
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Gast
Unregistered
 
#6
01.04.2022, 17:30
(01.04.2022, 16:23)Gast schrieb:  Das komplette Öffentliche Recht.

Richtig. Europarecht gehört schließlich nicht dazu.
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Gast
Unregistered
 
#7
01.04.2022, 17:57
(01.04.2022, 17:30)Gast schrieb:  
(01.04.2022, 16:23)Gast schrieb:  Das komplette Öffentliche Recht.

Richtig. Europarecht gehört schließlich nicht dazu.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, geht es ihm weniger um europarechtliche Einflüsse als um die Vermeidung der praktischen (Anwalts-)Tätigkeit in englischer Sprache. Die Anwendung von Europarecht bedingt nicht automatisch englischsprachiges Arbeiten. 

Beispielsweise habe ich zeitweise im gewerblichen Mietrecht für ein internationales Unternehmen gearbeitet - nahezu vollständig in englischer Sprache, auch wenn das angewendete Recht nahezu rein national war. Aktuell mache ich viel Vergaberecht mit starkem europarechtlichem Einfluss - arbeite aber praktisch ausschließlich in deutscher Sprache.
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Gast
Unregistered
 
#8
01.04.2022, 20:33
Litigation vor nationalen Gerichten (Gerichtssprache Deutsch) bei ner deutschen Grosskanzlei (Mandanten: i.d.R. deutsch) - und du brauchst dein ganzes Anwaltsleben kein Englisch. No problem.
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Gast
Unregistered
 
#9
01.04.2022, 21:49
(01.04.2022, 20:33)Gast schrieb:  Litigation vor nationalen Gerichten (Gerichtssprache Deutsch) bei ner deutschen Grosskanzlei (Mandanten: i.d.R. deutsch) - und du brauchst dein ganzes Anwaltsleben kein Englisch. No problem.

Mandanten idR deutsch :D sowas von nicht!
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Gast
Unregistered
 
#10
02.04.2022, 04:38
(01.04.2022, 21:49)Gast schrieb:  
(01.04.2022, 20:33)Gast schrieb:  Litigation vor nationalen Gerichten (Gerichtssprache Deutsch) bei ner deutschen Grosskanzlei (Mandanten: i.d.R. deutsch) - und du brauchst dein ganzes Anwaltsleben kein Englisch. No problem.

Mandanten idR deutsch :D sowas von nicht!


Ähm... doch. Ich mache das seit 5 Jahren...
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