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Staatliches Schulamt
HessRefin
Unregistered
 
#1
29.03.2022, 15:06
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen gesammelt als verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamtin/er in einem staatlichen Schulamt und kann ein bisschen berichten über Arbeitsklima, Arbeitsumfang, fachliche Anforderungen? Vielleicht sogar speziell in Hessen? Ich bin auf eine entsprechende Stellenausschreibung aufmerksam geworden.
Ich habe etwas Angst, frisch aus dem Ref noch nicht genug Erfahrungen zu haben bzw. fachlich am Ende überfordert zu sein. Denn natürlich habe ich nicht die vertieften Kenntnisse im Beamtenrecht oder Disziplinarrecht, da ich nur wenig (halt im Umfang, den man aus dem Ref kennt) bzw. gar nicht damit bisher konfrontiert war. Ich bin jedoch verwaltungsrechtlich sehr interessiert und denke/hoffe, dass alles mit einer gewissen Einarbeitung zu schaffen sein sollte. Denn am Ende dürfte es ja allen Frischlingen in jedem Bereich so gehen?!  Cheese

Liebe Grüße und danke schonmal für eure Antworten  Prost
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Gast
Unregistered
 
#2
29.03.2022, 15:39
Halt dich von Lehrern fern. Und halt dich erstrecht von Lehrern in der Verwaltung fern. Das geht nie gut.
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Gast
Unregistered
 
#3
29.03.2022, 16:21
Also wegen dem Beamten- bzw. Disziplinarrecht musst Du Dir m.E. keine Sorgen machen. Auch in Hessen weiß man, dass diese Rechtsgebiete in der juristischen Ausbildung keine Rolle spielen und wenn - wovon ich nach Deiner Schilderung ausgehe - die Stelle (auch) für Berufsanfänger ausgeschrieben ist, nimmt man das sozusagen "billigend in Kauf" und es muss und wird eine Einarbeitungsphase geben, bevor man sozusagen normale Maßstäbe anlegen kann.

Im Übrigen schließe ich mich dem guten Rat meines Vorredners bzw. meiner Vorrednerin an  Wink
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Gast
Unregistered
 
#4
30.03.2022, 16:05
Mal abgesehen von der vielleicht nicht immer "einfachen" Klientel der (Lehrer) finde ich Beamten- und Disziplinarrecht extrem spannende und lohnende Rechtsgebiete. Im Ernst: Jeder Beamte und jede Beantin sollte eine gewisse Ahnung vom Beamtenrecht haben, schon aus Eigenibteresse und wer Strafrecht mag, dem wird auch das Disziplinarrecht gefallen, denn die - auch verfahrensmäßigen - Ähnlichkeiten sind unübersehbar.
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