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Beginn Rechtsreferendariat
Gast
Unregistered
 
#1
29.03.2022, 13:30
Hallo,

ich habe eine Frage zur Bewerbung. Ich möchte ab Frühjahr nächsten Jahres mit dem Referendariat anfangen und komme am Ende höchstwahrscheinlich auf eine Note zwischen 9 und 11 Punkte im 1. Staatsexamen (eine Schwerpunktnote steht noch aus). Ist es sinnvoll bei der Bewerbung sich zum nächstmöglichen Termin zu bewerben oder einen genauen anzugeben? Was ist, wenn ich jetzt beispielsweise in Hamburg einen Platz ab Dezember bekomme, aber dort noch nicht anfangen kann? Man kann ja nur einmal ablehnen. Ist dann eine Zurückstellung sinvoll oder direkt eine Angabe des Termins, ab dem ich anfangen kann bei der Bewerbung. Es wäre bloß blöd, wenn ich dadurch nochmal ein paar Monate warten würde.
Werden mir die Monate als Wartezeit angerechnet, wenn ich demnächst meine Bewerbung einreichen und angebe zum Februar oder April anzufangen oder fang ich dann sozusagen bei Null Wartezeit mit dem Februardurchgang an?
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Sie00
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
29.03.2022, 14:59
Das dürfte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Am Besten schaust du mal online nach.
In RLP zB kann man sich nur für den nächsten Einstellungstermin bewerben. Das heißt, wenn ich mich jetzt bewerbe, dann gilt die Bewerbung automatisch für den nächsten Einstellungstermin im November und ich kann mich erst wenn die Einstellungsfrist abgelaufen ist (wahrscheinlich im September oder so) für den darauffolgenden Einstellungstermin bewerben.
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