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Justizbewerbung Personalakte
Bewerber
Unregistered
 
#1
23.03.2022, 22:06
Guten Abend,

nach bestandenem zweiten Examen möchte ich mich nun in der Justiz in mehreren Bundesländern bewerben.
Bei der Bewerbung muss man ja regelmäßig das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erklären.
Weiß jemand ab wann die Akten dann angefordert werden? Schon bei Bewerbungseingang oder erst bei Einladung zum Gespräch bzw. sogar erst bei Zusage?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
E00
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#2
23.03.2022, 22:08
In Hamburg erst bei Zusage
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Rima
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#3
24.03.2022, 20:57
In NW (Köln) auf jeden Fall schon fürs Gespräch.
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