23.03.2022, 15:41
(23.03.2022, 15:38)Gast schrieb:(23.03.2022, 08:43)DMOWMYH schrieb:(22.03.2022, 20:33)Gast89 schrieb:(22.03.2022, 19:29)Gast schrieb:(22.03.2022, 19:21)Gast89 schrieb: Hallo, ich habe zwei Angebote, beides im Angestelltenverhätnis im höheren Dienst.
1x Bundesbehörde
1x Landesbehörde
Ich kann mich nicht entscheiden. Was spricht für das eine, was für das andere? Zahlt der Bund mehr? Kann man beim Land leichter wechseln? Ich lebe in einer Landeshauptstadt.
Sorry, aber die Besoldung kannst du dir doch bitte selbst ergoogeln..
Ich habe schon geschaut, weiß aber nicht, ob es noch irgendwelche Sonderzahlungen gibt.
Das ist aber natürlich nicht das Entscheidende, ich würde nur gerne wissen, ob es grundsätzlich Vor- oder Nachteile gibt, die man nur dann kennt, wenn man Erfahrungen gemacht hat.
Kann man ohne Kenntnis der jeweiligen Behörde nicht sagen.
Fängst du in einem Bundesministerium an, gibt's idR eine Ministerialzulage, in Ministerien der Länder (zumindest NRW) gibt es das nicht.
Dafür gibt's zB in der JVA eine "Gitterzulage" und der Finanzverwaltung (NRW) eine Strukturzulage, bei BfV eine Sicherheitszulage etc...
und bei der StA eine Aktenzulage, die es in sich hat










