• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Aussage gegen Aussage Akte stA
Antworten

 
Aussage gegen Aussage Akte stA
Flstltz
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#1
11.03.2022, 10:57
Hey,

Ich sitze an meiner 2. Arbeit für meinen stA in der Strafstation.
Ich bin etwas überfordert ? vielleicht kann mir jemand helfen. 
An sich ist es nicht kompliziert. Es sind 2 Akten, basierend auf der ersten Anzeige und dann der Gegenanzeige. 
Beide schildern den Hergang völlig anders, der erste klagt wegen 315b, der andere wegen 240. Es gibt keine Zeugen, keine anderen Beweise. Nur die 2 aussagen, die jeweils das Gegenteil erklären.

Meine Aufgabe ist ein „machen Sie was sie wollen, Anklage, Einstellung, strafbefehl“ schauen Sie was sinnvoll ist. 

Ich tendiere hier zu einer Einstellung wegen der Aussage gegen Aussage Konstellation beider Verfahren. Ist das zu Vorschnell? Muss das nicht vielleicht doch ein Richter entscheiden und ich Anklage erheben? 

Kann mir jemand einen Denkanstoß geben? 

Danke!!
Suchen
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
11.03.2022, 11:49
Im Zweifel für die Einstellung ;) Hat der StA schon weniger Arbeit, dürfte ihm gefallen. Was geht, über Privatklage.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2022, 11:50 von HerrKules.)
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
12.03.2022, 22:55
Das lässt sich ohne Aktenkenntnis nicht sagen. Bei Aussage gegen Aussage kann immer noch die eine Aussage plausible sein als die andere. Wenn nicht, also beide gleich glaubhaft sind, ist in antizipierter Beweiswürdigung davon auszugehen, dass das Gericht jeweils im Zweifel davon ausgehen würde, die andere Person sei schuld.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.015
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
14.03.2022, 22:45
Jedenfalls "klagt" keiner der Anzeigeerstatter :)

Es gibt ja außer die Zahl der Aussagepersonen zu zählen noch ein paar andere Kriterien - Plausibilität, Glaubhaftigkeitsmerkmale... da müsstest Du vielleicht noch etwas zum Sachverhalt mitteilen...

Einschlägige Vorstrafen?

Muss der Staat wegen Wiederholungsgefahr zeigen, dass er den Beschuldigten im Blick hat, auch wenn es im Ergebnis vielleicht nicht reichen wird?

Ist zu erwarten, dass gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt würde?

Nur so ein paar Dinge, die man sich als StA überlegt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2022, 22:50 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus