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  5. Wechsel RA zu öD
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Wechsel RA zu öD
Gast0
Unregistered
 
#1
15.02.2022, 09:20
Guten Morgen zusammen,

bei mir steht bald der Wechsel von RA zum öD (nicht beamtet) an.

Habt ihr, diejenigen im öD, eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen?
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Gast_123456
Unregistered
 
#2
15.02.2022, 11:31
Ich habe eine Diensthaftpflicht abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt. 
War praktisch eine Erweiterung zu meiner normalen privaten Haftpflichtversicherung. Du kannst mal schauen, ob das bei deiner privaten Haftpflichtversicherung auch möglich ist. :)
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Gast0
Unregistered
 
#3
15.02.2022, 12:11
Das ist ein guter Tipp. Vielen Dank!
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.029
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
16.02.2022, 08:27
Du weißt ja sicher selbst, wie das im Arbeitsrecht mit der Haftung des Arbeitnehmers ist: sehr, sehr günstig. Bei öffentlich-rechtlichem Handeln haftest Du im Außenverhältnis sogar gar nicht.

Das Risiko ist damit sehr gering, aus eben diesem Grund ist die Versicherung auch ziemlich günstig. Kann man also machen oder lassen.
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Gast
Unregistered
 
#5
16.02.2022, 09:10
(15.02.2022, 09:20)Gast0 schrieb:  Guten Morgen zusammen,

bei mir steht bald der Wechsel von RA zum öD (nicht beamtet) an.

Habt ihr, diejenigen im öD, eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen?

Darf man fragen, was Dich zum Wechsel bewegt?
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Gast0
Unregistered
 
#6
16.02.2022, 09:29
(16.02.2022, 09:10)Gast schrieb:  
(15.02.2022, 09:20)Gast0 schrieb:  Guten Morgen zusammen,

bei mir steht bald der Wechsel von RA zum öD (nicht beamtet) an.

Habt ihr, diejenigen im öD, eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen?

Darf man fragen, was Dich zum Wechsel bewegt?

Es gibt mehrere Gründe, aber ganz runtergerechnet und wahrscheinlich der Motivator sich im öD umzugucken: bessere work-life balance und nicht ständig im Hinterkopf haben zu müssen, abrechenbare Stunden zu produzieren. 

Habe nach längerem Warten etwas im öD gefunden, was meinem Tätigkeitsbereich als RA entspricht und was mich auch interessiert. Schade ist nur, dass es nicht verbeamtet ist. Das würde gehaltsmäßig natürlich noch mal einen deutlichen Unterschied machen.
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