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Extreme Strompreise - Vertragsschluss
regresskreisel
Member
***
Beiträge: 72
Themen: 26
Registriert seit: Oct 2020
#1
06.01.2022, 16:52
Hey, 
ich wohne im Rhein-Maingebiet und bin gelinde gesagt am Kotzen, wenn ich die aktuellen, maßlos überteuerten Strompreise sehe. Teilweise werden da 0,90€ pro kWh aufgerufen, also fast das Vierfache von meinem aktuellen Tarif.

Man liest jetzt jedenfalls vermehrt, dass die Leute Verträge zu günstigen Konditionen abschließen und dann das Energieunternehmen zB damit argumentiert, dass die Preise auf der Homepage nicht die aktuellen gewesen seien. Die Verträge kommen dann doch nicht so zustande. 

Meine Frage ist daher: Ab wann kann ich davon ausgehen, dass ich mit der Firma, nennen wir sie mal Energy-GmbH, einen Vertrag habe? Mir ist grundsätzlich bekannt, dass Stromversorger Realofferten bieten und ich den Vertrag annehme, wenn ich den Strom nutze. Davon kann man aber doch nicht bei einem Anbieterwechsel ausgehen, den ich im Internet beauftrage, oder??

Ich habe zB bei einem Unternehmen bereits eine Kundennummer erhalten und eine Email mit den warmen Worten "Bei uns stehen Sie jetzt im Mittelpunkt-Kundennummer"... Laut Auskunft am Telefon sei jedoch noch kein Vertrag zustande gekommen. 

Ja super, ich müsste das aber bald mal wissen, um einen anderen Vertrag zu widerrufen bzw.um nicht in diese beschissene Grundversorgung zu rutschen.

Kennt sich jemand aus oder hat Tipps in Sachen Stromtarife? 

LG
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Anon
Member
***
Beiträge: 142
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#2
06.01.2022, 21:39
Die Umstände des Vertragsschlusses müssten die Anbieter doch in ihren AGB niedergelegt haben, oder nicht?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.270
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
06.01.2022, 22:26
Die Realofferte betrifft doch die Grundversorgung. Beim Vertragsschluss im Internet gilt, was immer gilt: Auslegung der Erklärungen, natürlich unter Berücksichtigung der AGB. Dass man "im Mittelpunkt steht", ist eher keine Annahmeerklärung, Kundennummer möglicherweise schon. Wie gesagt, alle Erklärungen sowie AGB lesen und dann 133, 157 BGB...
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