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  5. Beförderung im ÖD von A13
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Beförderung im ÖD von A13
Gast
Unregistered
 
#1
18.12.2021, 20:44
Hey,

ich kenne mich mit der Besoldung und Beförderung im ÖD noch gar nicht aus. Ist es möglich von einer mit A13 ausgeschriebenen Stelle bis zur Besoldung A16 entsprechend zu kommen ?
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RechtBW
Member
***
Beiträge: 91
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#2
18.12.2021, 21:50
Nur durch Versetzung auf eine andere Stelle. A13 bleibt immer A13
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Gast
Unregistered
 
#3
18.12.2021, 21:53
Ist es dann üblich sich intern weiterzubewerben? Überlege mich als Regierungsrat zu bewerben.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
19.12.2021, 11:44
Zu A 14 geht es oft noch als Regelbeförderung. Danach braucht es eine besondere Funktion.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.12.2021, 11:55
Ja, es ist üblich sich intern weiter zu bewerben. Wie die Chancen sind, hängt von der Behörde ab. Da es üblicherweise weniger A16 als A13 Stellen gibt, erreicht längst nicht jeder, der mit A13 anfängt die A16. Auch A15 ist nicht sicher, aber zumindest eine Beförderung zu A14 sollte es geben...
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Gast
Unregistered
 
#6
19.12.2021, 15:40
Hängt stark von der jeweiligen Behörde ab. In obersten Bundesbehörden sind die Dienstposten in der Regel mit A15 bewertet, es stehen auch ausreichende Stellen im Haushalt zur Verfügung, sodass man entsprechend schnell befördert wird. Eine Beförderung auf A16/B3 setzt dann eine erfolgreiche Bewerbung auf einen Referatsleiterposten voraus.
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Gast
Unregistered
 
#7
20.12.2021, 09:39
Gerade in Bundesbehörden sind die Anfangsämter idR mit A13/A14 doppelt dotiert, so dass eine Beförderung nach Zeitauflauf ohne weitere Bewerbung erfolgt. Die A15 ist bereits ein Dienstposten, für den eine Bewerbung und entsprechende Beurteilungen notwendig ist. Zeitlich idR frühestens nach ca. 5-6 Jahren. Gerade auf kommunaler Ebene trägt man als A15 häufig viel Personalverantwortung und die Posten sind eher rah gesät. A16 erfordert sehr gute Beurteilungen, eine entsprechend lange Verwendungszeit auf A15, meistens auch noch irgendwelche anderen "Spezialvoraussetzungen" die erfüllt sein müssen und das richtige Netzwerk, das einen fördert. 
Ich würde sagen, auf Bundesebene schafft man die A15 bis zur Pensionierung auf jeden Fall. Je nach eigener Leistung und Versetzungsbereitschaft früher oder später. A16 werden schon deutlich weniger, einfach da es sehr viel weniger Dienstposten gibt. Fest planen würde ich damit auf jeden Fall nicht. Auf Kommunaler Ebene klappt die A14 auf jeden Fall, aber danach wird die Luft sehr viel dünner.
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Gast
Unregistered
 
#8
20.12.2021, 11:01
Auf der selben Stelle wirst du nicht von A13 bis A16 kommen. Die Stellen sind im Haushalt festgelegt und entwickeln sich leider nicht mit der Person die darauf sitzt mit. Du musst dahin gehen, wo eine passend dotierte Stelle frei ist. Es gibt also alle paar Jahre ein neues Team und eine neue Aufgabe. Kann nerven, aber auch reizvoll sein, da man verschiedene Bereiche kennenlernt. Je höher du steigst, desto weniger Sacharbeit. Dafür nimmt die Personalverantwortung zu. 
Und je nachdem, ob du bei einer Stadt arbeitest, beim Land oder in der Bundesverwaltung musst du eine größere Flexibilität betreffend des Standortes mitbringen. Bei der Stadt gibt's natürlich weniger passende Stellen für die höheren Posten, aber dafür eben alle vor Ort. Beim Bund ist die Zahl der A15 (und höher) Posten deutlich größer, dafür musst du dich evtl einmal quer durch die Republik versetzen lassen. Ein Wechsel zwischen Landes-und Bundesbehörden ist aber grundsätzlich möglich, wenn deine alte Behörde dich gehen lässt. Man ist also bis zu einem gewissen Grad flexibel und die Entscheidung die du jetzt triffst, zementiert nicht deine gesamte berufliche Zukunft.
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