12.12.2021, 17:26
Hallo zusammen,
ich habe eine Akte meines Ausbilders bekommen. Vorne in der Akte ist die Verfügung drin mit dem Wortlaut:
"1. Vermerk:
Das Verfahren wird abgetrennt gegen:
I.
II.
III.
Eine weitere Behandlung im Ursprungsverfahren ist unzweckmäßig."
Beschuldigter XY ist Heranwachsend und verfahren wird abgegeben an StA...
Bedeutet dies, dass gegen jeden Beschuldigten eigenständige Verfahren laufen und ich daher eine Anklageschrift nur für denjenigen anfertigen muss, der vorne auf dem Aktendeckel steht?
VG
ich habe eine Akte meines Ausbilders bekommen. Vorne in der Akte ist die Verfügung drin mit dem Wortlaut:
"1. Vermerk:
Das Verfahren wird abgetrennt gegen:
I.
II.
III.
Eine weitere Behandlung im Ursprungsverfahren ist unzweckmäßig."
Beschuldigter XY ist Heranwachsend und verfahren wird abgegeben an StA...
Bedeutet dies, dass gegen jeden Beschuldigten eigenständige Verfahren laufen und ich daher eine Anklageschrift nur für denjenigen anfertigen muss, der vorne auf dem Aktendeckel steht?
VG
12.12.2021, 17:37
Wenn die Verfahren abgetrennt sind, sind es nicht mehr Beschuldigte deines Verfahrens. Du schreibst Abschlussverfügung/Anklageschrift also nur hinsichtlich der Beschuldigten, deren Verfahren nicht abgetrennt wurden.