• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Anklageschrift
Antworten

 
Anklageschrift
Gastnrw 12345677
Unregistered
 
#1
07.12.2021, 13:34
Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?
Zitieren
MarioBasler
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2020
#2
07.12.2021, 16:12
(07.12.2021, 13:34)Gastnrw 12345677 schrieb:  Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?

Hm so wie du das schilderst, wäre das dann ja ein Fall der "gleichartigen Tateinheit" oder? Hatte so einen Fall mal mit einer KV. Wenn man 2 KV begeht, aber diese in Tateinheit stehen, dann würde man es so schreiben: 

"durch dieselbe Handlung 
zwei andere Personen körperlich misshandelt..." 

Bei § 242 vielleicht dann so: 

"durch dieselbe Handlung 
zwei fremde bewegliche Sachen einem anderen..."

Aber hört sich irgendwie komisch an bei § 242, daher keine Gewähr:D
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
07.12.2021, 17:36
(07.12.2021, 16:12)MarioBasler schrieb:  
(07.12.2021, 13:34)Gastnrw 12345677 schrieb:  Hallo zusammen.
ich bin danke für meinen Ausbilder eine Anklageschrift zu verfassen. Ich habe bereits die Lösung skizziert. Ich habe hier jetzt jedoch zwei mal den verwirklichten Diebstahl durch zwei unterschiedliche Handlungen, die aber meiner Ansicht nach in Tateinheit stehen. Wie mache ich das im Abstraktum deutlich?

Hm so wie du das schilderst, wäre das dann ja ein Fall der "gleichartigen Tateinheit" oder? Hatte so einen Fall mal mit einer KV. Wenn man 2 KV begeht, aber diese in Tateinheit stehen, dann würde man es so schreiben: 

"durch dieselbe Handlung 
zwei andere Personen körperlich misshandelt..." 

Bei § 242 vielleicht dann so: 

"durch dieselbe Handlung 
zwei fremde bewegliche Sachen einem anderen..."

Aber hört sich irgendwie komisch an bei § 242, daher keine Gewähr:D

man kann auch die Zahl weglassen und sagen "fremde bewegliche Sachen einem anderen"... die genaue Anzahl oder was für Gegenstände es waren schreibt man dann ggf. im Konkretum nieder
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
08.12.2021, 02:15
Zwei unterschiedliche Handlungen können nicht in Tateinheit stehen. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Strafgesetze durch diesselbe Handlung verwirklicht werden (deshalb schreibt man im Abstraktum auch "durch dieselbe Handlung"). Klaut der Dieb im Supermarkt direkt hintereinander ne Bifi und ne Cola, liegt nur eine Handlung vor. Dann schreibt man wie oben dargelegt "fremde bewegliche Sachen... entwendet zu haben."
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
08.12.2021, 02:18
*weggenommen natürlich, nicht entwendet  Wink
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
08.12.2021, 11:34
(08.12.2021, 02:15)Gast schrieb:  Zwei unterschiedliche Handlungen können nicht in Tateinheit stehen. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Strafgesetze durch diesselbe Handlung verwirklicht werden (deshalb schreibt man im Abstraktum auch "durch dieselbe Handlung"). Klaut der Dieb im Supermarkt direkt hintereinander ne Bifi und ne Cola, liegt nur eine Handlung vor. Dann schreibt man wie oben dargelegt "fremde bewegliche Sachen... entwendet zu haben."

ich schätze das hat er auch gemeint, er ist ja noch anfänger: mehrere sachen bei einer tat gestohlen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus