01.12.2021, 14:01
Hallo zusammen. Ich schlage mich im Moment mit folgendem Problem herum:
Ich habe Interesse sowohl an einer Tätigkeit in der Justiz (Fachgericht, StA), als auch bei einer konkreten Behörde. Für die Justiz sprechen dabei thematische Aspekte (sprich: Tätigkeit spannender), für die Behörde insbesondere die hervorragenden Arbeitsbedingungen (40std Woche ist Regel; Homeoffice und Teilzeit ohne größere Probleme möglich) und ein nettes Team, das ich schon kennengelernt habe.
Ich merke in den letzten Tagen, dass ich mehr und mehr in Richtung der Behörde tendiere. 2 Jahre Ref (nahezu ohne Urlaub), Examensvorbereitung, Station bei der GK (obwohl ich da nie hin wollte), usw., haben einfach zu sehr an meinem Nervenkostüm genagt, als dass ich aktuell große Lust verspürte, weitere 2 Jahre - schlecht bezahlt - Wochenendsschichten zu schieben, um irgendein abgesoffenes Dezernat auf Vordermann zu bringen. Zudem glaube ich einfach systemisch nicht daran, dass Menschen besonders gut arbeiten, wenn sie viel arbeiten, bzw. in Arbeit und Stress ertrinken. So funktioniert zumindest mein Gehirn nicht.
Nun habe ich allerdings Sorge, dass mich die Tätigkeit bei der Behörde doch irgendwann thematisch/inhaltlich nicht mehr begeistern wird und ich dann ggf. neue Energie getankt haben werde, es noch einmal richtig anzugehen.
Daher meine Frage: Sind Wechsel von Behörde zur Justiz oder umgekehrt nach einigen Jahren Tätigkeit (incl. Verbeamtung) noch (ernsthaft) möglich? Oder wird so etwas nicht gerne gesehen? Der ‚Klassiker‘ ist ja eigentlich, dass man als Anwalt beginnt und dann wechselt. Zu der hiesigen Konstellation aber habe ich wenig gefunden. Die Noten sind kein Problem.
Ich freue mich sehr über antworten, bitte aber, von Diskussionen darüber, wie faul ich sei, dass mein Verhalten typisch für die Generation x/y/z sei, usw. abzusehen. Vielen Dank!
Ich habe Interesse sowohl an einer Tätigkeit in der Justiz (Fachgericht, StA), als auch bei einer konkreten Behörde. Für die Justiz sprechen dabei thematische Aspekte (sprich: Tätigkeit spannender), für die Behörde insbesondere die hervorragenden Arbeitsbedingungen (40std Woche ist Regel; Homeoffice und Teilzeit ohne größere Probleme möglich) und ein nettes Team, das ich schon kennengelernt habe.
Ich merke in den letzten Tagen, dass ich mehr und mehr in Richtung der Behörde tendiere. 2 Jahre Ref (nahezu ohne Urlaub), Examensvorbereitung, Station bei der GK (obwohl ich da nie hin wollte), usw., haben einfach zu sehr an meinem Nervenkostüm genagt, als dass ich aktuell große Lust verspürte, weitere 2 Jahre - schlecht bezahlt - Wochenendsschichten zu schieben, um irgendein abgesoffenes Dezernat auf Vordermann zu bringen. Zudem glaube ich einfach systemisch nicht daran, dass Menschen besonders gut arbeiten, wenn sie viel arbeiten, bzw. in Arbeit und Stress ertrinken. So funktioniert zumindest mein Gehirn nicht.
Nun habe ich allerdings Sorge, dass mich die Tätigkeit bei der Behörde doch irgendwann thematisch/inhaltlich nicht mehr begeistern wird und ich dann ggf. neue Energie getankt haben werde, es noch einmal richtig anzugehen.
Daher meine Frage: Sind Wechsel von Behörde zur Justiz oder umgekehrt nach einigen Jahren Tätigkeit (incl. Verbeamtung) noch (ernsthaft) möglich? Oder wird so etwas nicht gerne gesehen? Der ‚Klassiker‘ ist ja eigentlich, dass man als Anwalt beginnt und dann wechselt. Zu der hiesigen Konstellation aber habe ich wenig gefunden. Die Noten sind kein Problem.
Ich freue mich sehr über antworten, bitte aber, von Diskussionen darüber, wie faul ich sei, dass mein Verhalten typisch für die Generation x/y/z sei, usw. abzusehen. Vielen Dank!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
01.12.2021, 14:40
Justiz in Verwaltung ist glaube ich einfacher und üblicher. Verwaltung in Justiz ist eher ungewöhnlich. Mit anderen Worten: A13 auf R1 ist schwerer als R1 auf A13, insbesondere da R1 höher ist.
01.12.2021, 15:15
(01.12.2021, 14:40)guga schrieb: Justiz in Verwaltung ist glaube ich einfacher und üblicher. Verwaltung in Justiz ist eher ungewöhnlich. Mit anderen Worten: A13 auf R1 ist schwerer als R1 auf A13, insbesondere da R1 höher ist.Das würde ich so nicht unterschreiben. Etwas üblicher mag vielleicht sein. Schwerer nicht unbedingt. Und vor allem die etwas höheren Richter, d.h. OLG aufwärts, oft aber auch LG/LAG/LSG haben häufig vorher längere Stationen in der Verwaltung (oder Ministerien) hinter sich. Das fällt mir besonders bei den FA-Fortbildungen auf. Auch dieses Jahr hatten die 4 Richter, deren Seminare ich besucht hatte, im Lebenslauf alle 2-5 Jahre Verwaltungserfahrung.
01.12.2021, 15:24
(01.12.2021, 15:15)Gast schrieb:(01.12.2021, 14:40)guga schrieb: Justiz in Verwaltung ist glaube ich einfacher und üblicher. Verwaltung in Justiz ist eher ungewöhnlich. Mit anderen Worten: A13 auf R1 ist schwerer als R1 auf A13, insbesondere da R1 höher ist.Das würde ich so nicht unterschreiben. Etwas üblicher mag vielleicht sein. Schwerer nicht unbedingt. Und vor allem die etwas höheren Richter, d.h. OLG aufwärts, oft aber auch LG/LAG/LSG haben häufig vorher längere Stationen in der Verwaltung (oder Ministerien) hinter sich. Das fällt mir besonders bei den FA-Fortbildungen auf. Auch dieses Jahr hatten die 4 Richter, deren Seminare ich besucht hatte, im Lebenslauf alle 2-5 Jahre Verwaltungserfahrung.
Die Verwaltungserfahrung könnte aber auch durch Abordnung von Justiz in Verwaltung erlangt worden sein. Das ist nicht unüblich.
Mir geht es auch gerade so. Ich bin auch von der Justiz für zwei Jahre ins Ministerium abgeordnet und habe mehrere Kollegen, die auch zwischen einem und fünf Jahren abgeordnet sind.
01.12.2021, 22:00
Üblicher und sicher auch einfacher ist Justiz - (vorübergehend) Verwaltung.
Aus Sicht der Ministerien ist die Justiz im Schnitt juristisch besser, man muss dann nur noch glaubhaft rüberbringen, dass man auch lösungsorientiert gestalten kann :)
Wenn Du Dir also beides vorstellen kannst, würde ich eher Justiz als Ausgangspunkt empfehlen. Entweder gefallen Dir Gericht oder StA, oder Du kannst leichter wechseln oder vielleicht mit Sonderverwendungen hin und her springen.
Du vergleichst ja momentan ein nettes Team in der Verwaltung mit Ungewissheit und worst case in der Justiz - davon würde ich es nicht abhängig machen, denn in der Verwaltung kann es auch schrecklich werden und in der Justiz kann es auch ein aufgeräumtes Dezernat werden. Also: was machst Du als Beruf lieber? Wenn Verwaltung, dann das, und wenn beides dann Justiz.
Übrigens ist es weder faul noch generationentypisch, den Wunsch zu haben, nicht dauerhaft über den (auch für Richter ja in Normen festgesetzten) Arbeitszeiten zu liegen.
Aus Sicht der Ministerien ist die Justiz im Schnitt juristisch besser, man muss dann nur noch glaubhaft rüberbringen, dass man auch lösungsorientiert gestalten kann :)
Wenn Du Dir also beides vorstellen kannst, würde ich eher Justiz als Ausgangspunkt empfehlen. Entweder gefallen Dir Gericht oder StA, oder Du kannst leichter wechseln oder vielleicht mit Sonderverwendungen hin und her springen.
Du vergleichst ja momentan ein nettes Team in der Verwaltung mit Ungewissheit und worst case in der Justiz - davon würde ich es nicht abhängig machen, denn in der Verwaltung kann es auch schrecklich werden und in der Justiz kann es auch ein aufgeräumtes Dezernat werden. Also: was machst Du als Beruf lieber? Wenn Verwaltung, dann das, und wenn beides dann Justiz.
Übrigens ist es weder faul noch generationentypisch, den Wunsch zu haben, nicht dauerhaft über den (auch für Richter ja in Normen festgesetzten) Arbeitszeiten zu liegen.
02.12.2021, 22:46
Ich habe es befürchtet ;). Vielen Dank für die Antworten und Tipps!
03.12.2021, 09:17
(01.12.2021, 15:24)Gast schrieb:(01.12.2021, 15:15)Gast schrieb:(01.12.2021, 14:40)guga schrieb: Justiz in Verwaltung ist glaube ich einfacher und üblicher. Verwaltung in Justiz ist eher ungewöhnlich. Mit anderen Worten: A13 auf R1 ist schwerer als R1 auf A13, insbesondere da R1 höher ist.Das würde ich so nicht unterschreiben. Etwas üblicher mag vielleicht sein. Schwerer nicht unbedingt. Und vor allem die etwas höheren Richter, d.h. OLG aufwärts, oft aber auch LG/LAG/LSG haben häufig vorher längere Stationen in der Verwaltung (oder Ministerien) hinter sich. Das fällt mir besonders bei den FA-Fortbildungen auf. Auch dieses Jahr hatten die 4 Richter, deren Seminare ich besucht hatte, im Lebenslauf alle 2-5 Jahre Verwaltungserfahrung.
Die Verwaltungserfahrung könnte aber auch durch Abordnung von Justiz in Verwaltung erlangt worden sein. Das ist nicht unüblich.
Mir geht es auch gerade so. Ich bin auch von der Justiz für zwei Jahre ins Ministerium abgeordnet und habe mehrere Kollegen, die auch zwischen einem und fünf Jahren abgeordnet sind.
Natürlich besteht diese Möglichkeit, aber nicht bei bei den Fällen, die ich genannt habe oder aus dem entfernteren Bekanntenkreis kenne. Wenn Referenten von Wechsel aus Verwaltung in Justiz oder Beginn als RA, dann Wechsel ins Ministerium und spätere Richtertätigkeit sprechen oder schreiben, ist ziemlich klar, dass es sich nicht um Abordnung handelt. Und zumindest bei einem BGH-Richter, den ich persönlich kenne, war eine echte Verwaltungstätigkeit der Justiztätigkeit auch vorgelagert.
Insoweit würde ich der TE einfach raten, zuerst das zu probieren, was ihr am meisten zusagt. Auch mit Verwaltung zuerst verbaut man sich keine Justizkarriere, auch wenn der Weg etwas unüblicher ist. Letztlich sind beim Einstieg in die Justiz vor allem die Noten entscheidend und tw. auch etwas Berufserfahrung. Wo die erlangt wurde, ist nicht unbedingt entscheidend. Jemand der 2 Jahre DD in einer GK gekloppt hat, hat von Gerichtsverfahren auch keine Ahnung außer der, die vielleicht noch aus dem Ref. existiert.