18.11.2021, 09:05
Ich habe gerade die Möglichkeit direkt nach dem Referendariat einen Job zu bekommen. Der Beginn wäre allerdings zwingend einen Tag nach Ende der Wahlstation, das heißt noch vor der mündlichen Prüfung. Hat jemand Erfahrungen damit? Ist das überhaupt möglich?
Wahrscheinlich wird es zu Problemen kommen, da man im Ref neben der Mündlichen zwar keine Dienstpflichten mehr hat aber ja noch Geld bekommt. Würde den Job aber wirklich gerne machen. Vielleicht kann man sich ja auch schon vorher irgendwie entlassen lassen und nur noch für die Mündliche kommen? Für die mündliche Prüfung selbst könnte man sich dann ja frei nehmen. War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?
Wahrscheinlich wird es zu Problemen kommen, da man im Ref neben der Mündlichen zwar keine Dienstpflichten mehr hat aber ja noch Geld bekommt. Würde den Job aber wirklich gerne machen. Vielleicht kann man sich ja auch schon vorher irgendwie entlassen lassen und nur noch für die Mündliche kommen? Für die mündliche Prüfung selbst könnte man sich dann ja frei nehmen. War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
18.11.2021, 10:39
Im Ref darfst du ja nur eine gewisse Stundenzahl nebenbei arbeiten afaik.
Aus Vorsicht würde ich den AV schicken und um Ausnahme bitten. Gründe liegen ja auf der Hand…
Aus Vorsicht würde ich den AV schicken und um Ausnahme bitten. Gründe liegen ja auf der Hand…
18.11.2021, 11:42
Irgendwie klingt das für mich eigenartig, wenn einen der potentielle Arbeitgeber gleich so unter Druck setzt. Im Mündlichen kann notenmäßig (v.a. nach oben) noch echt viel passieren. Da macht es schon einen Unterschied, ob man ein paar Wochen richtig lernen konnte oder nicht. Die Note ist nun mal bekanntermaßen extrem wichtig und wenn einen der Arbeitgeber drängt, sie aufs Spiel zu setzen, dann hätte ich da ein schlechtes Bauchgefühl.
18.11.2021, 12:04
Ob das ganze sinnvoll ist, kann nun selbstverständlich in Breite diskutiert und schlussendlich nur vom TE selbst nach kritischer Reflexion beantwortet werden. Hier geht es aber wohl um die Rechtslage.
Allein die Tatsache, dass man in der fraglichen Zeit "noch Geld bekommt", ist als solche natürlich kein Problem, es erfolgt allerdings ggf. eine (je nach BL unterschiedlich hohe) Kürzung der Unterhaltsbeihilfe. Da der Vorbereitungsdienst jedoch erst mit dem Tag der mündlichen Prüfung offiziell endet, wird in jedem Fall auch eine Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt. Die Kriterien für deren Erteilung unterscheiden sich wiederum je nach BL deutlich. In Bayern sind im juristischen Bereich nach Ablegung der schriftlichen Prüfungen bis zu 20 Stunden pro Woche zulässig. Das reicht für einen Vollzeitjob natürlich nicht, insofern sollte hier baldmöglichst Kontakt mit der zuständigen Referendarabteilung gesucht und die Situation erörtert werden.
Allein die Tatsache, dass man in der fraglichen Zeit "noch Geld bekommt", ist als solche natürlich kein Problem, es erfolgt allerdings ggf. eine (je nach BL unterschiedlich hohe) Kürzung der Unterhaltsbeihilfe. Da der Vorbereitungsdienst jedoch erst mit dem Tag der mündlichen Prüfung offiziell endet, wird in jedem Fall auch eine Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt. Die Kriterien für deren Erteilung unterscheiden sich wiederum je nach BL deutlich. In Bayern sind im juristischen Bereich nach Ablegung der schriftlichen Prüfungen bis zu 20 Stunden pro Woche zulässig. Das reicht für einen Vollzeitjob natürlich nicht, insofern sollte hier baldmöglichst Kontakt mit der zuständigen Referendarabteilung gesucht und die Situation erörtert werden.
24.11.2021, 17:29
Danke für die Meinungen. Nach Auskunft des OLG ist es nicht möglich vor der mündlichen ein Arbeitsverhältnis zu beginnen. Überlege es einfach trotzdem zu machen, schadet schließlich keinem? Wäre schon blöd, wenn der Jobeinstieg an wenigen Wochen scheitert.
24.11.2021, 17:32
Blöd wäre es, die knappe und wertvolle Zeit vor dem allerletzten Prüfungsabschnitt wegzuwerfen. In der mündlichen geht so viel, da sollte man das nicht für einen Ausbeuter-AG wegwerfen, der einem nichtmal die paar Wochen geben will.
24.11.2021, 18:46
Danke auch für diesen Einwurf. Es handelt sich um eine Stelle außerhalb der klassischen juristischen Arbeitswelt mit fixem Einstiegsdatum. Da lässt sich leider nichts dran ändern.
24.11.2021, 20:29
Was würde denn schlimmstenfalls passieren?
Also könntest du noch deinen Abschluss riskieren? Falls nicht, würde ichs einfach machen.
Ansonsten besteht doch sicher beim Arbeitgeber auch die Möglichkeit im noch erlaubten Stundenkontingent anzufangen und dann auf Vollzeit nach der mündlichen zu wechseln oder?
Also könntest du noch deinen Abschluss riskieren? Falls nicht, würde ichs einfach machen.
Ansonsten besteht doch sicher beim Arbeitgeber auch die Möglichkeit im noch erlaubten Stundenkontingent anzufangen und dann auf Vollzeit nach der mündlichen zu wechseln oder?
