• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Noten Übungsklausuren = Examensnote?
Antworten

 
Noten Übungsklausuren = Examensnote?
Gast
Unregistered
 
#1
08.11.2021, 20:18
Natürlich  überspitzt formuliert, aber hat sich da bei euch in etwa gedeckt? Wenn Ihr bsp. ein VB hattet, hattet Ihr im Schnitt 9 aufwärts, oder wie sah das bei euch aus?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
08.11.2021, 20:29
Nee, ich war drei Punkte schlechter schriftlich
Zitieren
Gast NRW
Unregistered
 
#3
08.11.2021, 20:47
Also zu den AG-Noten gar kein Vergleich. Diese fielen bei uns viel zu gut im Vergleich zum Examen aus.

Die Benotung der Alpmann-Klausuren war da bei mir schon realistischer. Aber auch dort kann man wohl nochmal 1-2 Punkte abziehen.
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
08.11.2021, 21:05
Ihr schreibt in NRW aber benotete AG-Klausuren oder? Andere Länder nennen so ja ihre Probeklausuren. Da deren Noten nirgendwo auftauchen, dürfte auch der Anreiz kleiner sein, besonders gute Noten zu verteilen. "Zu gut" dürften die trotzdem sein. Bei uns wurde der Schnitt der Originalklausur immer mit genannt, damit man den Unterschied etwa einschätzen kann.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
08.11.2021, 21:17
(08.11.2021, 20:18)Gast schrieb:  Natürlich  überspitzt formuliert, aber hat sich da bei euch in etwa gedeckt? Wenn Ihr bsp. ein VB hattet, hattet Ihr im Schnitt 9 aufwärts, oder wie sah das bei euch aus?


wir hatten in BW ein paar Monate vor dem echten Examen das Probeexamen mit Orginal Klausuren, die auch examensnah korrigiert wurden. Bei mir wars relativ ähnlich was Schnitt und Notenverteilung betrifft. AG Klausuren davor wurden dafür in der Regel viel zu gut und examensfern bewertet.
Zitieren
Gast NRW
Unregistered
 
#6
08.11.2021, 21:24
(08.11.2021, 21:05)HerrKules schrieb:  Ihr schreibt in NRW aber benotete AG-Klausuren oder? Andere Länder nennen so ja ihre Probeklausuren. Da deren Noten nirgendwo auftauchen, dürfte auch der Anreiz kleiner sein, besonders gute Noten zu verteilen. "Zu gut" dürften die trotzdem sein. Bei uns wurde der Schnitt der Originalklausur immer mit genannt, damit man den Unterschied etwa einschätzen kann.

Also in NRW schreiben wir während der AGs im Ref. insgesamt 23 Klausuren. Über die Leistungen in der AG bekommen wir nach jeder Station ein Zeugnis ausgestellt bzw. nach der F-AG 3 AG-Zeugnisse. Teilweise sagten uns auch unsere AG-Leiter, dass sie daher keine Noten unter 4 Punkten in den Klausuren vergeben, da sie uns für die Zukunft keine Steine in den Weg legen wollen und man nie wisse, wofür das AG-Zeugnis noch relevant werde.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
08.11.2021, 21:37
Hab ca. 50 AG-Klausuren geschrieben, Schnitt war bei 8,5. Schriftliche Note im Zweiten war am Ende 7,9.
Muss aber dazu sagen, dass ich die wenigsten der AG-Klausuren wirklich unter Examensbedingungen geschrieben habe.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
09.11.2021, 01:08
Schnitt AG Klausuren: 9,2

Schnitt Erstversuch: 7,9

Schnitt Verbesserer:10,2
Zitieren
Hast BLN
Unregistered
 
#9
09.11.2021, 08:33
Ich muss jetzt doch mal nachfragen weshalb das jetzt schon der zweite sehr ähnliche thread zu diesem Thema ist (beim anderen war die Frage ob die Note des 1.Examens Indiz für die Note im 2.ist). 

Also ich kann den Gedankengang wohl nachvollziehen aber was bringt dieses in die Glaskugel gucken? Es kann übereinstimmen, es muss aber nicht. Abhängig von eigener Ernsthaftigkeit, Bundesland, AG-Leitern, Korrektoren und letztendlich auch den Klausuren kann das Ergebnis dem aus den Übungsklausuren entsprechen. Aber nur weil man jetzt tolle Übungsklausuren schreibt sollte man sich nicht darauf ausruhen, andersherum darf man sich von schlechten aber auch nicht runterziehen lassen. 

Bei mir persönlich? ÖR in den Übungsklausuren immer um die 16, im Examen um 5. andersrum Strafrecht in den Übungsklausuren 3-4, im Examen um 13. 

Also ja, so richtig verstehe ich den Sinn nicht. Aber falls es den Ersteller beruhigt trage ich gerne dazu bei.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus