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  5. Anwaltszulassung und Nebentätigeit
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Anwaltszulassung und Nebentätigeit
wissmitler
Unregistered
 
#1
13.09.2018, 13:27
Hallo!

Hat jemand von euch Probleme bei der Anwaltszulassung bei bestehender Nebentätigkeit gehabt?
Bzw. ist hier jemand mit Anwaltszulassung und Nebentätigkeit?

MfG
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Gast NRW
Unregistered
 
#2
13.09.2018, 14:42
Ich habe eine kleine Nebentätigkeit, für die ich eine Aufwandsentschädigung erhalte. Probleme gab es bei der Zulassung nicht wirklich,musste der Kammer nur schildern, was genau da meine Aufgaben sind und wie der zeitliche Aufwand ausschaut. Im Ergebnis war es dann alles unproblematisch. Letztlich scheidet wohl vor allem ne Maklertätigkeit als Nebentätigkeit aus.
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Horst_Bayern
Unregistered
 
#3
13.09.2018, 15:01
Im Bordell arbeiten darfst du auch nicht, wenn es keine anwaltliche Tätigkeit ist. Alles was keinen Interessenkonflikt auslöst, gibt keine Probleme.
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wissmitler
Unregistered
 
#4
13.09.2018, 15:28
sag das mal der RAK SH :( für die ist ne 1/4 Stelle als Wiss. Mit an der Uni unvereinbar mit der Zulassung
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Horst_Bayern
Unregistered
 
#5
13.09.2018, 15:38
https://www.rak-berlin.de/download/mitgl...220513.pdf
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wissmitler
Unregistered
 
#6
13.09.2018, 16:31
Ja, dass sind so die gängigen Hinweise. Aber grundsätzlich muss die anwaltliche Tätigekit rechtlich und tatsächlich möglich sein.
Es gibt auch entsprechende Rsp. bei der die Vereinbarkeit bejaht wurde. Überzeugt die RAK nur nicht.
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Gast
Unregistered
 
#7
13.09.2018, 19:50
Dann klag doch.
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Horst_Bayern
Unregistered
 
#8
13.09.2018, 21:43
Dann würde ich wirklich klagen an deiner Stelle, bleibt dir ja auch nichts anderes übrig. Dann kannst du auch gleich deine eigenen Anwaltskosten geltend machen.

Hat die Anwaltskammer bei der Entscheidung Ermessen?
Bei einer 1/4 Stelle sollte die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit tatsächlich oder rechtlich (vorausgesetzt die Uni erlaubt es auch????) sicherlich möglich sein. Anscheinend gibt es ja auch höchstrichterliche Rspr. dazu.

Du kennst mit dieser Materie wahrscheinlich besser aus, als wir alle hier, da du dich mit der Frage ja intensiv beschäftigt haben solltest. Viel Erfolg!
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Sündikus
Unregistered
 
#9
16.09.2018, 10:26
Wenn's Dir nur um die Versicherung gehen sollte: Mal über ne Syndikuszulassung nachgedacht? Viele RAK halten die auch bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst für zulässig.

https://www.lto.de/recht/juristen/b/rech...-aufgaben/
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Gast
Unregistered
 
#10
29.03.2021, 15:11
Hatte ne vollzeitstelle und neben Zulassung.

War easy möglich
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