13.09.2018, 13:27
Hallo!
Hat jemand von euch Probleme bei der Anwaltszulassung bei bestehender Nebentätigkeit gehabt?
Bzw. ist hier jemand mit Anwaltszulassung und Nebentätigkeit?
MfG
Hat jemand von euch Probleme bei der Anwaltszulassung bei bestehender Nebentätigkeit gehabt?
Bzw. ist hier jemand mit Anwaltszulassung und Nebentätigkeit?
MfG
13.09.2018, 14:42
Ich habe eine kleine Nebentätigkeit, für die ich eine Aufwandsentschädigung erhalte. Probleme gab es bei der Zulassung nicht wirklich,musste der Kammer nur schildern, was genau da meine Aufgaben sind und wie der zeitliche Aufwand ausschaut. Im Ergebnis war es dann alles unproblematisch. Letztlich scheidet wohl vor allem ne Maklertätigkeit als Nebentätigkeit aus.
13.09.2018, 15:01
Im Bordell arbeiten darfst du auch nicht, wenn es keine anwaltliche Tätigkeit ist. Alles was keinen Interessenkonflikt auslöst, gibt keine Probleme.
13.09.2018, 15:28
sag das mal der RAK SH :( für die ist ne 1/4 Stelle als Wiss. Mit an der Uni unvereinbar mit der Zulassung
13.09.2018, 15:38
13.09.2018, 16:31
Ja, dass sind so die gängigen Hinweise. Aber grundsätzlich muss die anwaltliche Tätigekit rechtlich und tatsächlich möglich sein.
Es gibt auch entsprechende Rsp. bei der die Vereinbarkeit bejaht wurde. Überzeugt die RAK nur nicht.
Es gibt auch entsprechende Rsp. bei der die Vereinbarkeit bejaht wurde. Überzeugt die RAK nur nicht.
13.09.2018, 19:50
Dann klag doch.
13.09.2018, 21:43
Dann würde ich wirklich klagen an deiner Stelle, bleibt dir ja auch nichts anderes übrig. Dann kannst du auch gleich deine eigenen Anwaltskosten geltend machen.
Hat die Anwaltskammer bei der Entscheidung Ermessen?
Bei einer 1/4 Stelle sollte die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit tatsächlich oder rechtlich (vorausgesetzt die Uni erlaubt es auch????) sicherlich möglich sein. Anscheinend gibt es ja auch höchstrichterliche Rspr. dazu.
Du kennst mit dieser Materie wahrscheinlich besser aus, als wir alle hier, da du dich mit der Frage ja intensiv beschäftigt haben solltest. Viel Erfolg!
Hat die Anwaltskammer bei der Entscheidung Ermessen?
Bei einer 1/4 Stelle sollte die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit tatsächlich oder rechtlich (vorausgesetzt die Uni erlaubt es auch????) sicherlich möglich sein. Anscheinend gibt es ja auch höchstrichterliche Rspr. dazu.
Du kennst mit dieser Materie wahrscheinlich besser aus, als wir alle hier, da du dich mit der Frage ja intensiv beschäftigt haben solltest. Viel Erfolg!
16.09.2018, 10:26
Wenn's Dir nur um die Versicherung gehen sollte: Mal über ne Syndikuszulassung nachgedacht? Viele RAK halten die auch bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst für zulässig.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/rech...-aufgaben/
https://www.lto.de/recht/juristen/b/rech...-aufgaben/
29.03.2021, 15:11
Hatte ne vollzeitstelle und neben Zulassung.
War easy möglich
War easy möglich