04.10.2021, 23:13
Wenn in einer Anklageschrift verschiedene Beweismittel aufgeführt sind, insbesondere Zeugen: Gilt dies dann zugleich als Beweisantrag? Relevant scheint mir das für den Fall zu sein, in dem das Gericht die in der Anklageschrift aufgeführten Zeugen nicht hören will. Sollte die Staatsanwaltschaft dann nochmals einen entsprechenden Beweisantrag stellen?
Ich tendiere dazu, es deshalb nicht für einen Beweisantrag zu halten, weil nicht immer angegeben ist, "weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen" kann.
Ich tendiere dazu, es deshalb nicht für einen Beweisantrag zu halten, weil nicht immer angegeben ist, "weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen" kann.
04.10.2021, 23:23
Das sind keine Beweisanträge, allenfalls Anregungen.