27.09.2021, 18:17
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Meine Ausbilderin hat zum Schluss der Sitzung ein Urteil verkündet und wir haben vorab auch die wesentlichen Erwägungen besprochen. Ich sollte den Urteilsentwurf erstellen. Nun merke ich beim Schreiben, dass der Antrag nach einhelliger Auffassung der Rspr. und der Literatur unzulässig war und die Klage daher abzuweisen wäre - das ist auch nicht umstritten. Der Antrag hätte geändert werden müssen, wahrscheinlich würde sie da sogar eine Hinweispflicht gegenüber der Klägerin nach § 139 ZPO treffen. Über Auslegung lässt sich das nach dem BGH jedenfalls nicht mehr lösen. Was würdet Ihr machen?
Sie ist bis Ende der Woche im Urlaub und ich soll zu Wochenbeginn ihr das Urteil vorlegen. Würdet Ihr in dem Entwurf diese Zulässigkeitsfrage völlig ignorieren? Oder würdet ihr im Entwurf darauf eingehen und sagen, dass dem BGH bei der Frage nicht gefolgt wird? Letzteres schreit für den Beklagten natürlich nach einer Berufung, fair fände ich das aber eigentlich?
Freue mich über Gedanken :)
ich habe ein kleines Problem. Meine Ausbilderin hat zum Schluss der Sitzung ein Urteil verkündet und wir haben vorab auch die wesentlichen Erwägungen besprochen. Ich sollte den Urteilsentwurf erstellen. Nun merke ich beim Schreiben, dass der Antrag nach einhelliger Auffassung der Rspr. und der Literatur unzulässig war und die Klage daher abzuweisen wäre - das ist auch nicht umstritten. Der Antrag hätte geändert werden müssen, wahrscheinlich würde sie da sogar eine Hinweispflicht gegenüber der Klägerin nach § 139 ZPO treffen. Über Auslegung lässt sich das nach dem BGH jedenfalls nicht mehr lösen. Was würdet Ihr machen?
Sie ist bis Ende der Woche im Urlaub und ich soll zu Wochenbeginn ihr das Urteil vorlegen. Würdet Ihr in dem Entwurf diese Zulässigkeitsfrage völlig ignorieren? Oder würdet ihr im Entwurf darauf eingehen und sagen, dass dem BGH bei der Frage nicht gefolgt wird? Letzteres schreit für den Beklagten natürlich nach einer Berufung, fair fände ich das aber eigentlich?
Freue mich über Gedanken :)
27.09.2021, 20:13
Zum Glück vertrauen mir meine Ausbilder nicht so sehr :D
Bereite das Urteil so vor, wie sie es verkündet hat. Schick ihr ne Mail mit den Erwägungen und frag, inwiefern du die einarbeiten sollst
Bereite das Urteil so vor, wie sie es verkündet hat. Schick ihr ne Mail mit den Erwägungen und frag, inwiefern du die einarbeiten sollst
28.09.2021, 06:42
(27.09.2021, 20:13)unzufriedenerRef schrieb: Zum Glück vertrauen mir meine Ausbilder nicht so sehr :D
Bereite das Urteil so vor, wie sie es verkündet hat. Schick ihr ne Mail mit den Erwägungen und frag, inwiefern du die einarbeiten sollst
So sehr vertraue ich nicht mal mir selbst, dass ich im Termin verkünden würde.
Da gibt es exakt zwei Möglichkeiten: entweder in den Gründen kein Wort dazu sagen, oder: "Die Klage ist unzulässig, da... Das kann indes nur noch mit der Berufung geltend gemacht werden, 318 ZPO." Ich kenne jemanden, der Letzteres gemacht hat.
Du hast jedenfalls etwas gelernt: man verkündet nur fertig ausformulierte Urteile.
28.09.2021, 14:22
(27.09.2021, 20:13)unzufriedenerRef schrieb: Zum Glück vertrauen mir meine Ausbilder nicht so sehr :D
Bereite das Urteil so vor, wie sie es verkündet hat. Schick ihr ne Mail mit den Erwägungen und frag, inwiefern du die einarbeiten sollst
So würde ich das auch machen. Sich über seine Ausbilderin hinwegzusetzen könnte gefährlich sein .-)









