08.08.2018, 18:30
Hallo,
weiß jemand, ob es möglich ist als eingeschriebener Student, der im Referendariat ist, einer Beschäftigung als Werkstudent nachzugehen (mit Genehmigung fürs Referendariat)?
Ich sehe vielleicht ein Problem dadrin, dass Werkstudenten Vollzeitstudenten sein müssen. Ich weiß aber nicht, wie sich das definiert und wonach sich das richtet.
VG
Malte
weiß jemand, ob es möglich ist als eingeschriebener Student, der im Referendariat ist, einer Beschäftigung als Werkstudent nachzugehen (mit Genehmigung fürs Referendariat)?
Ich sehe vielleicht ein Problem dadrin, dass Werkstudenten Vollzeitstudenten sein müssen. Ich weiß aber nicht, wie sich das definiert und wonach sich das richtet.
VG
Malte
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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09.08.2018, 00:04
Steuerklasse 6 in jedem Fall. Ansonsten dürfte das keine Probleme geben. Der Ref Abteilung dürfte es egal sein, dass du nicht wirklich studieren gehst. Du lässt ja nur deinen Nebenjob genehmigen
13.08.2018, 07:41
Denke ich auvh, danke!