06.09.2021, 13:02
Liebe Community,
Ich wollte mal fragen, wie Eure Einschätzung ist:
Wenn man (bloß) als unterstützende Hilfe (WissMit/Referendar) und nicht als Autor eines Aufsatzes genannt wird, kann/sollte man den Aufsatz dennoch als Referenz im Lebenslauf zB oder bei Bewerbungen zB für LLM Studiengänge nennen?
Hängt es davon ab, ob man noch andere Veröffentlichungen hat, da es andernfalls lächerlich wirkt?
Oder ist der Mehrwert zu gering und wirft Fragen auf?
Danke und beste Grüße
Ich wollte mal fragen, wie Eure Einschätzung ist:
Wenn man (bloß) als unterstützende Hilfe (WissMit/Referendar) und nicht als Autor eines Aufsatzes genannt wird, kann/sollte man den Aufsatz dennoch als Referenz im Lebenslauf zB oder bei Bewerbungen zB für LLM Studiengänge nennen?
Hängt es davon ab, ob man noch andere Veröffentlichungen hat, da es andernfalls lächerlich wirkt?
Oder ist der Mehrwert zu gering und wirft Fragen auf?
Danke und beste Grüße
06.09.2021, 13:06
Das würde ich nur machen, wenn diese Arbeit sonst wo erwähnt wird. Also in einem Empfehlungsschreiben oder Arbeitszeugnis. Ansonsten würde ich es eher bei einem "regelmäßigen Unterstützen bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen" halten... ansonsten käme es mE schon ein wenig komisch, wenn du nirgendwo drauf stehst und es keiner erwähnt, du aber dann aber deine Autorenschaft hervorhebst... aber natürlich immer bedenken, dass im anglo-amerikanischen Raum eher geklotzt als gekleckert wird.
06.09.2021, 13:32
Wenn du kein offizieller Autor bist, bist du kein Autor. So ist das leider.
Wie viel trägst du denn zu den Publikationen bei? Schreibst du weite Teile davon selbständig und der Anwalt schreibt seinen Namen drauf oder bist du nur mit der Fußnotenpflege betraut? Im ersten Fall solltest du darauf hinwirken, zukünftig als Co-Autor genannt zu werden. Du kannst ja sogar handfeste Argumente vorbringen (namentlich LLM-Bewerbung), warum die Co-Autorenschaft für dich eine hohe Priorität hat. Allgemein gilt auch hier: Wer nicht fragt, bekommt auch nichts.
Wie viel trägst du denn zu den Publikationen bei? Schreibst du weite Teile davon selbständig und der Anwalt schreibt seinen Namen drauf oder bist du nur mit der Fußnotenpflege betraut? Im ersten Fall solltest du darauf hinwirken, zukünftig als Co-Autor genannt zu werden. Du kannst ja sogar handfeste Argumente vorbringen (namentlich LLM-Bewerbung), warum die Co-Autorenschaft für dich eine hohe Priorität hat. Allgemein gilt auch hier: Wer nicht fragt, bekommt auch nichts.
06.09.2021, 14:57
Bei mir war es einmal so, dass ich einen Aufsatz fast ganz alleine geschrieben habe, der verscwand dann in der schublade und wurde nach meiner Zeit vom Partner zusammen mit einem Mandanten aufgewärmt, nur leicht verändert und rausgegeben. Sie haben immerhin das klassische Sternchen "*Danke für die Mithilfe von dxyz" eingefügt, aber eigentlich hätte mir mE die Autorenschaft zugestanden.
Seit mich einmal ein Partner einer anderen Kanzlei darauf positiv ansprach ("Ihr Aufsatz hat mir sehr gefallen.") und auf meinen Einwand, ich sei ja nicht als Autor genannt, erwiderte, "jeder wisse doch, wer solche Aufsätze schreibe", habe ich mich entschieden, das in meinem Lebenslauf anzuführen. Zwar schreibe ich noch dazu "Mitarbeit an...", damit es nicht zu albern selbstgerecht wirkt, aber tatsächlich weiß doch jeder, wie der Hase läuft.
Noch ein Tipp: Wenn man merkt, dass der Partner sowas plant, ohne es vorher klar zu kommunizieren, möglichst nicht mit sich machen lassen, wenn man die leverage hat. Jedenfalls eine Autorennennung verlangen!
Seit mich einmal ein Partner einer anderen Kanzlei darauf positiv ansprach ("Ihr Aufsatz hat mir sehr gefallen.") und auf meinen Einwand, ich sei ja nicht als Autor genannt, erwiderte, "jeder wisse doch, wer solche Aufsätze schreibe", habe ich mich entschieden, das in meinem Lebenslauf anzuführen. Zwar schreibe ich noch dazu "Mitarbeit an...", damit es nicht zu albern selbstgerecht wirkt, aber tatsächlich weiß doch jeder, wie der Hase läuft.
Noch ein Tipp: Wenn man merkt, dass der Partner sowas plant, ohne es vorher klar zu kommunizieren, möglichst nicht mit sich machen lassen, wenn man die leverage hat. Jedenfalls eine Autorennennung verlangen!
06.09.2021, 16:32
(06.09.2021, 14:57)gast202190 schrieb: Bei mir war es einmal so, dass ich einen Aufsatz fast ganz alleine geschrieben habe, der verscwand dann in der schublade und wurde nach meiner Zeit vom Partner zusammen mit einem Mandanten aufgewärmt, nur leicht verändert und rausgegeben. Sie haben immerhin das klassische Sternchen "*Danke für die Mithilfe von dxyz" eingefügt, aber eigentlich hätte mir mE die Autorenschaft zugestanden.
Seit mich einmal ein Partner einer anderen Kanzlei darauf positiv ansprach ("Ihr Aufsatz hat mir sehr gefallen.") und auf meinen Einwand, ich sei ja nicht als Autor genannt, erwiderte, "jeder wisse doch, wer solche Aufsätze schreibe", habe ich mich entschieden, das in meinem Lebenslauf anzuführen. Zwar schreibe ich noch dazu "Mitarbeit an...", damit es nicht zu albern selbstgerecht wirkt, aber tatsächlich weiß doch jeder, wie der Hase läuft.
Noch ein Tipp: Wenn man merkt, dass der Partner sowas plant, ohne es vorher klar zu kommunizieren, möglichst nicht mit sich machen lassen, wenn man die leverage hat. Jedenfalls eine Autorennennung verlangen!
Klingt nach keinem realistischen Szenario. Welcher Partner schaut in die Fußnote eines Aufsatzes?
06.09.2021, 16:34
Würde ich auf keinen Fall erwähnen, sondern, wie oben schon gesagt, verallgemeinern. Ansonsten ist es m.E. völlig in Ordnung, dass WiMis nicht als Co-Autoren genannt werden. Es ist natürlich nett, wenn die Partner es zulassen, ihr verkennt hier aber einen wichtigen Punkt: der Partner bezahlt euch fürs Schreiben. Alles drüber raus ist Nettigkeit ;)
06.09.2021, 17:32
(06.09.2021, 16:34)HerrKules schrieb: Würde ich auf keinen Fall erwähnen, sondern, wie oben schon gesagt, verallgemeinern. Ansonsten ist es m.E. völlig in Ordnung, dass WiMis nicht als Co-Autoren genannt werden. Es ist natürlich nett, wenn die Partner es zulassen, ihr verkennt hier aber einen wichtigen Punkt: der Partner bezahlt euch fürs Schreiben. Alles drüber raus ist Nettigkeit ;)Die Nennung eines tatsächlichen Autors als ebensolchen ist keine Nettigkeit, sondern eine wissenschaftliche Notwendigkeit. Bevor der Einwand kommt: Ja, ich weiß, dass eine Menge der Publikationen den tatsächlichen Autor in der Fußnote als "tatkräftige Unterstützung" aufführen. Dennoch widerspricht dies den wissenschaftlichen Standards.
Davon mal einmal abgesehen: Will der Partner den Nachwuchsjuristen zu einer langfristigen Mitarbeit (dh als Associate) bewegen, bieten sich gemeinsame Publikationen als Co-Autoren doch gerade an. Mir leuchtet vor diesem Hintergrund kein Argument ein, was aus Partnersicht gegen die Autorenzeile "RA Dr. Max Mustermann, Partner bei Example LLP / John Doe, Referendar bei Example LLP" sprechen sollte.