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Baurecht
Gast
Unregistered
 
#1
04.09.2021, 18:32
Hat es im BauGB grundsätzliche Neuerungen gegeben? Kann man trotzdem mit den alten Klausuren üben?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.023
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
04.09.2021, 21:29
Seit wann bzw. wie alt ist die Frage ...

2004 EAG Bau
1998 BauROG

Früher würde ich auf keinen Fall gehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2021, 21:41 von Praktiker.)
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Gast
Unregistered
 
#3
05.09.2021, 19:39
Hey, alle BauGB-Änderungen findest du in der Synopse unter:
www.buzer.de/gesetz/114/l.htm

Examensrelevante Änderungen könnten zB bei § 35 relevant werden, der u.a. 2017, 2013 und 2007 geändert wurde (Stärkung der Innenentwicklung). Zuletzt novelliert wurde das BauGB durch das Baulandmobilisierungsgesetz im Juni dieses Jahres.

In einer Baurechtsklausur war auch der 2011 geänderte § 22 Abs. 1a BImSchG relevant.

Schließlich wurde auch die BauNVO immer mal wieder ergänzt, z.B. § 3 (2013), § 5a (2021), § 6a (2017), § 13a (2017), § 14 (2013); hier die Synopse:
www.buzer.de/gesetz/3160/l.htm
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