• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Abtretungsbeschränkung
Antworten

 
Abtretungsbeschränkung
Abtretungsmensch
Unregistered
 
#1
25.08.2021, 07:03
Hallo alle,

folgender Fall: G hat eine Forderung gegen S. G und S haben vereinbart, dass die Forderung des G nur mit Zustimmung des S abgetreten werden darf, § 399 Alt. 2 BGB. G tritt die Forderung an X mit Zustimmung des S ab. Danach tritt X die Forderung an Y ohne Zustimmung des S ab. 
Ist die Abtretung des X an Y wirksam?

Mir stellt sich hier die Frage, ob die vereinbarte Abtretungsbeschränkung auch für die zweite Abtretung relevant ist. Jedoch haben X und S ja in dem Sinne keine Abtretungsbeschränkung vereinbart, sondern nur G und S. 

Die Frage ist also, ob vereinbarte Beschränkungen der Abtretung fortwirken. 

Was denkt ihr?

Vielen Dank!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus